Ein österreichischer Unternehmensberater ist am Mittwoch vom Zürcher Bezirksgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er hatte von der Schweizer Investmentbank 170 Milliarden Franken (rund 144 Milliarden Euro) gefordert und angegeben, im Auftrag eines Erben des indonesischen Ex-Präsidenten Sukarno zu handeln. Das Zürcher Bezirksgericht glaubte ihm nicht.

Statt 170 Milliarden gab es das Urteil: Das Gericht brummte dem 62-Jährigen eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen a 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren auf. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht kam zum Schluss, dass der Niederösterreicher wissentlich gefälschte Unterlagen eingesetzt hatte, um bei der UBS Milliarden einzufordern. Der Beschuldigte ist Pensionist, der als Beruf "Unternehmensberater" angibt. Er hat unter anderem in Österreich bereits einmal für ein hohes Amt kandidieren wollen.

Seit 2012 setzte er sich mehrfach und hartnäckig dafür ein, an das Milliardenvermögen des indonesischen Ex-Diktators Sukarno (1901-70) zu kommen. Dieses soll abgeblich auf Konten der UBS liegen, und in geringerem Umfang auch bei der Credit Suisse.

"Sukarno hat ein paar Millionen Leute umgebracht. Er war grausam. Er hat 20 Jahre lang Geld von 500 Millionen Leuten kassiert", sagte der Beschuldigte beim Prozess. Er sei ehrlich davon überzeugt gewesen, den Erben zu helfen, an ihr rechtmäßiges Vermögen zu gelangen.

Er soll dafür im Auftrag eines Bosniers gehandelt haben, der sich wiederum als Interessenvertreter eines Erben des ehemaligen indonesischen Präsidenten ausgab. Hätte der Beschuldigte die Milliarden erhalten, hätte er dem Bosnier als Gegenleistung 51 Prozent davon zukommen lassen.

Historie als Schiffskapitän

Damit der ehemalige Schiffskapitän bei der UBS vorstellig werden konnte, ließ der Bosnier ihm zahlreiche Urkunden zukommen, die das Vermögen des ehemaligen Staatschefs belegen sollten. Höhepunkt der Bemühungen waren mehrere Betreibungsbegehren gegen die Bank. Weil der Beschuldigte darin astronomische Summen forderte, geriet er zunächst in die Schlagzeilen - und später für die Dauer von zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft kam rasch zum Schluss, dass die Urkunden über das angebliche Vermögen gefälscht waren. Die Schriftstücke enthielten laut Anklageschrift zahlreiche falsche Stempel und Schreibfehler, etwa "Paradeplate" statt "Paradeplatz" oder "Natiuonal Bank" statt "Nationalbank". Zudem stellten sich sämtliche Unterschriften von Sukarno als gefälscht heraus.

Für die Staatsanwaltschaft war die ganze Geschichte mit dem bosnischen Mittelsmann, der vom angeblichen Sukarno-Erben die Hälfte des Vermögens erhalten sollte, "vollkommen unglaubhaft". Das hätte den Österreicher misstrauisch machen sollen.

Sein Verteidiger plädierte vergeblich auf Freispruch. Sein Mandant streite zwar nicht mehr ab, dass es sich bei einem Teil der Urkunden um Fälschungen handle. Er habe deshalb auch den Kontakt zum Bosnier abgebrochen. Es könne jedoch nicht belegt werden, dass sein Mandant damals absichtlich gefälschte Urkunden vorgelegt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.