Hummer dürfen in Schweizer Restaurants künftig nicht mehr bei Bewusstsein in kochendes Wasser geworfen werden. Die Krustentiere müssen vielmehr vor ihrer Zubereitung betäubt werden, wie die Schweizer Regierung am Mittwoch beschloss. Möglich ist dies etwa durch Elektroschocks. Die von Tierschützern geforderte Maßnahme tritt am 1. März in Kraft.

Hochentwickelte Nervensysteme

Tierschützer und Wissenschafter gehen davon aus, dass Hummer und andere Krustentiere hochentwickelte Nervensysteme besitzen - und deswegen Qualen erleiden, wenn sie lebendig in kochendes Wasser geworfen werden, wie es in der Spitzengastronomie üblich ist.

Künftig dürfen lebende Hummer in der Schweiz auch nicht mehr auf Eis oder in eiskaltem Wasser transportiert werden. Die Schweizer Regierung beschloss am Mittwoch eine ganze Reihe von Maßnahmen für einen besseren Tierschutz.

Situation in Österreich

In Österreich gilt:Krusten- und Schalentiere, außer Austern, dürfen nicht auf Eis aufbewahrt und nur in stark siedendem Wasser getötet werden. Das Wasser muss sie vollständig bedecken und nach ihrer Zugabe weitersieden. Abweichend davon dürfen Schalentiere in über 100 Grad Celsius heißem Dampf getötet werden. Krustentiere sind vor dem Töten zu betäuben.