Die 9800-Einwohner-Gemeinde Ploërmel hatte das 7,50 Meter hohe Monument 2006 von einem russischen Künstler erhalten und auf einem Platz aufgestellt. Die Statue von Johannes Paul II. wird von einem Bogen überragt, auf dem das große Kreuz steht - nur dieses muss nun weichen, der Rest des Denkmals darf bleiben.

Ein Freidenker-Verband war gegen das Papst-Denkmal vor Gericht gezogen. Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 1905 schreibt eine strikte Trennung von Kirche und Staat (Laizität) vor und verbietet es, religiöse Zeichen an öffentlichen Orten anzubringen. Ausnahmen gibt es etwa für Kirchen. 2016 hatte der Staatsrat - das oberste Verwaltungsgericht - entschieden, dass Weihnachtskrippen deshalb nur unter strikten Bedingungen in Rathäusern aufgestellt werden dürfen.

Der Umgang mit religiösen Zeichen in der Öffentlichkeit sorgt in Frankreich immer wieder für Kontroversen. So wurden 2004 Kopftücher und andere auffällige religiöse Symbole in Schulen verboten.