Gegen ihn lag ein sogenannter Erzwingungshaftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vor, wie die Beamten am Donnerstag mitteilten.

Das hatte sich bei der routinemäßigen Überprüfung des Mannes herausgestellt, der eigentlich zu einer Einstellungsberatung gekommen war. Er wollte sich über die Anforderungen und Voraussetzungen erkundigen, die für eine Anstellung bei der Polizei nötig sind. Nachdem er den im Haftbefehl geforderten Geldbetrag bezahlt hatte, konnte der Mann am Dienstag wieder nach Hause gehen. "Ob er allerdings weiterhin an seinem Bewerbungsversuch festhalten will, kann derzeit nicht gesagt werden", hieß es.