Das britische Baby CharlieGard ist tot. Das teilte am Freitag ein Sprecher der Familie nach Angaben der britischen Nachrichtenagentur PA mit. Seine Eltern hatten monatelang vor Gerichten um das Schicksal ihres elf Monate alten Sohnes gekämpft.

Die Eltern des todkranken Charlie hatten sich auf den Abschied von ihrem Kind vorbereitet: "Wir wollen einfach nur in Frieden mit unserem Sohn sein - kein Krankenhaus, keine Anwälte, keine Gerichte, keine Medien - einfach nur intensive Zeit mit Charlie (...), um uns auf die liebevollste Art zu verabschieden", erklärte seine Mutter Connie Yates im Vorfeld.

Zugleich kritisierte sie die Entscheidung eines Gerichts vom Donnerstag, wonach Charlie vom Krankenhaus in ein Hospiz verlegt werden soll. Das Great Ormond Street-Krankenhaus, in dem das elf Monate alte Baby behandelt wurde, hatte sich geweigert, Charlie - wie von seinen Eltern gewünscht - nach Hause zu entlassen. Im Hospiz ist Charlie schließlich  ohne lebenserhaltende Geräte am Freitag gestorben.

>> Auch in Österreich entscheiden die Ärzte

Charlies Schicksal hatte international Aufsehen erregt. Sowohl Papst Franziskus als auch US-Präsident Donald Trump bekundeten ihr Mitgefühl. Trump bot über den Kurzbotschaftendienst Twitter seine Hilfe an.

Der Bub litt an einer seltenen genetischen Krankheit, in der Fachsprache mitochondriales DNA-Depletionssyndrom (MDS) genannt. Sein Gehirn war stark geschädigt, unter anderem konnte er nicht mehr selbstständig atmen und wurde künstlich ernährt. Charlie konnte sich nicht mehr bewegen, war taub und hatte epileptische Anfälle.

Connie Yates und Chris Gard haben bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft
Connie Yates und Chris Gard haben bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft © APA/AFP/CHRIS RATCLIFFE

Die Eltern Connie Yates und Chris Gard waren in den vergangenen Monaten durch alle gerichtlichen Instanzen gegangen, um Charlies Behandlung mit Methoden zu ermöglichen, die bisher nicht an Menschen ausprobiert wurden. Doch sie wurden bis hin zum Obersten Gerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihren Klagen abgewiesen.