Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am Dienstag in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab. Das zehn Monate alte Kind hat eine seltene genetische Erkrankung.

Seine Eltern wollten es für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Buben bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Die Spezialisten, die den elf Monate alten Buben behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde und plädierten dafür, die lebenserhaltenden Maßnahmen bei Charlie einzustellen. Laut BBC kann das Baby nicht sehen, hören, kein Geräusch von sich geben und sich nicht bewegen. Die lebenserhaltenden Maßnahmen würden den "Prozess des Sterbens nur verlängern", argumentierten die Ärzte.

Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos. Der Menschenrechtsgerichtshof beanstandete dies nun nicht. Nationale Stellen hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall zudem akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig.