Der Mörder einer im Jahr 2013 während eines Freigangs getöteten Sozialtherapeutin ist in Genf zu lebenslanger Haft sowie einer ordentlichen Verwahrung verurteilt worden. Der Angeklagte habe besonders niederträchtig gehandelt und getötet, um seine Fantasien zu befriedigen, sagte Gerichtspräsident Fabrice Roch am Mittwoch. Die Flucht des Mannes nach der Tat hatte tagelang für Aufsehen gesorgt.

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung, die gegen eine lebenslängliche Verwahrung plädiert hatte. Der Genfer Generalstaatsanwalt hatte im fünf Tage dauernden Prozess vergangene Woche die Höchststrafe verlangt. Der 42-Jährige wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls.

Entführt und getötet

Eine ordentliche Verwahrung ist im Schweizer Strafrecht zeitlich unbefristet und kann bis zum Tod des oder der Verwahrten dauern. Sie muss jedoch erstmals zwei Jahre nach der Anordnung, danach jährlich durch die Vollzugsbehörden überprüft werden. Nur wenn zu erwarten ist, dass sich die verwahrte Person in Freiheit bewährt, kann sie bedingt entlassen werden.

Der Angeklagte hatte die Therapeutin während eines Freigangs am 12. September 2013 in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Danach flüchtete der französisch-schweizerische Doppelbürger nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte. Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze gefasst und an die Schweiz ausgeliefert. Der Angeklagte war bereits wegen zwei 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.