Im Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas hat das Landgericht Bonn den Angeklagten freigesprochen. Dagegen verurteilte das Gericht den 21-Jährigen am Mittwoch im Zusammenhang mit einer ganz anderen Schlägerei zu einer Jugendstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um eine in dem Prozess mitangeklagte Tat und nicht um die Prügelattacke auf den 17 Jahre alten Niklas.

Fall bleibt ungeklärt

Der Fall des Schülers, der bundesweit für Bestürzung gesorgt hat, bleibt damit vorerst ungeklärt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten in ihren Plädoyers im Kernvorwurf einen Freispruch gefordert. Es sei nicht zweifelsfrei sicher, dass der Angeklagte Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, hatte Staatsanwalt Florian Geßler seine Kehrtwende begründet. Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht. Ursprünglich hatte er dem 21-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der Beschuldigte bestritt die Tat aber von Anfang an.

Der 17 Jahre alte Niklas, der zuletzt in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz wohnte, war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus.