Nach der tödlichen Autofahrt in eine Menschengruppe in der deutschen Stadt Heidelberg suchen die Ermittler nach dem Motiv des Fahrers. Dieser äußerte sich in einer ersten Vernehmung am Sonntag laut Polizei nicht zu den Vorwürfen. Ein Richter erließ Haftbefehl unter anderem wegen Mordverdachts. Bei der Amokfahrt waren am Samstag ein 73-jähriger Passant getötet und zwei Österreicher verletzt worden.

Der 35 Jahre alte deutsche Lenker wurde von der Polizei mit einem Bauchschuss gestoppt und musste operiert werden. Er wird von der Polizei bewacht, bis er in ein Gefängniskrankenhaus verlegt werden kann. Der Mann soll mit einem Mietwagen in die Gruppe der Passanten gefahren sein. Der 35-Jährige floh zu Fuß mit einem Küchenmesser bewaffnet, bis die Polizisten ihn niederstreckten. Mit Pfefferspray hatten sie ihn nicht stoppen können.

Der Verdächtige ist nach Polizeiangaben Student und lebt in Heidelberg. Er sei zuvor nicht polizeibekannt gewesen. Ob er bei der Tat möglicherweise vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war, müsse jetzt ermittelt werden. Das Auto, das der Mann für die Todesfahrt nutzte, ist laut Polizei ein Mietwagen mit Hamburger Kennzeichen. Der 35-Jährige soll es vor rund zwei Wochen in der Stadt angemietet haben. An der Untersuchung des Wagens und von Gepäckstücken war auch ein Sprengstoffsuchhund beteiligt.

Ob der Mann die Absicht hatte, auf der Flucht mit dem Messer mehr Menschen zu verletzen, war einem Polizeisprecher zufolge nicht bekannt. Hinweise auf einen terroristischen oder extremistischen Hintergrund gebe es nicht.

Österreichisches Paar verletzt

Bei den Verletzten handelt es sich um österreichische Staatsbürger, die bereits seit mehreren Jahren in Heidelberg leben, sagte Außenministeriumssprecher Thomas Schnöll am Sonntag zur APA. Die österreichische Botschaft stehe in Kontakt zu ihnen. Das Paar - ein 32-jähriger Mann und seine 29-jährige Lebensgefährtin - seien ambulant versorgt worden und hätten leichte Prellungen erlitten. Nähere Details wurden nicht bekanntgegeben.

Ermittlungen gegen Polizisten

Nach den Schüssen auf den 35-Jährigen wird auch gegen einen Polizisten ermittelt. Solche Überprüfungen finden nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.

Im Fall von Heidelberg ist dies nach Angaben der Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein von der Polizei als echt eingestuftes Video, das auf Twitter zu sehen ist. In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmaßlichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören.

Die Polizei in Mannheim prüft auch, ob sie gegen beleidigende und anstößige Beiträge vorgehen kann, die nach der Todesfahrt auf Twitter verbreitet wurden. "Wir werden uns einzelne Meldungen anschauen und nach ihrem strafbaren Inhalt bewerten", sagte Polizeisprecher Norbert Schätzle. Die Pressestelle der Polizei hatte kurz nach dem Vorfall stundenlang mit Anfragen und ausfallenden Tweets aus dem In- und Ausland zu tun. Einige davon hat sie ungewöhnlich harsch von ihrem offiziellen Account aus beantwortet und so manchen Twitter-Nutzer zurechtgewiesen.