Führende Migrationsforscher in Deutschland wollen, dass im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Ausnahmefällen weiterhin anerkannt werden. Ein grundsätzliches Verbot dürfe nicht zu Lasten der Betroffenen gehen, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Thomas Bauer, am Dienstag.

Einzelfallentscheidungen

Bei ausländischen Jugendlichen, die mindestens 16 Jahre alt seien, müssten auch in Zukunft Einzelfallentscheidungen möglich sein, zum Beispiel wenn es gemeinsame Kinder gibt. Als Folge der Fluchtzuwanderung hat die Zahl der verheirateten Minderjährigen in Deutschland zugenommen. Die deutsche Regierung plant deshalb eine gesetzliche Neuregelung.

Mindestheiratsalter auf 18 steigen

Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD sind sich in zwei Punkten einig: Das Mindestheiratsalters soll hierzulande auf 18 Jahre steigen. Eine Heirat mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts schon ab 16 Jahre wäre dann nicht mehr möglich. Zweitens sollen Ehen von Minderjährigen auch dann nicht mehr anerkannt werden, wenn sie im Ausland geschlossen wurden.

Frauenrechtsexpertinnen dagegen

Umstritten ist zwischen CDU/CSU und SPD nur, ob bei älteren Jugendlichen in bestimmten Fällen Ausnahmen erlaubt sein sollen oder nicht. Verschiedene Unionspolitiker und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sind gegen solche Einzelfallentscheidungen.

Derzeit leben in Deutschland etwa 1.475 verheiratete Minderjährige. Knapp ein Drittel von ihnen ist jünger als 16 Jahre. Die meisten sind Mädchen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak.