Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main hat die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Lieferanten der Waffe für den Amoklauf von München verschärft. Dem Mann werde nun auch fahrlässige Tötung in neun Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in vier Fällen vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Freitag auf Anfrage.

Wie der Sprecher der Ermittlungsbehörde sagte, folgte das zuständige Amtsgericht in Marburg der Auffassung der Anklagebehörde und erließ den entsprechend erweiterten Haftbefehl. Demzufolge geschah die Ausweitung auf Grundlage einer Gesamtbewertung der bisher vorliegenden Beweismittel. Dazu zählten die Auswertung der Kommunikation des mutmaßlichen Lieferanten mit dem 18-jährigen Amokläufer David S. sowie die Aussage des in Untersuchungshaft sitzenden Manns. Das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte darüber vorab berichtet.

Systematisch nach Glock gesucht

Dem Magazin zufolge ist die Staatsanwaltschaft nach Auswertung der elektronischen Kommunikation und beschlagnahmter Datenträger der Auffassung, dass der mutmaßliche Waffenlieferer Philipp K. zumindest hätte ahnen müssen, was S. mit der Pistole vorhatte.

S. hatte am 22. Juli in einem Schnellrestaurant und einem Einkaufszentrum im Norden Münchens neun Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Vier weitere Menschen verletzte er durch Schüsse.

Der Schüler hatte offenbar systematisch nach einer Pistole des Herstellers Glock gesucht. Kurz nach der Tat wurde bekannt, dass die Waffe im sogenannten Darknet gekauft worden war. Der Händler soll dem Heranwachsenden zunächst im Mai die Waffe und dann vier Tage vor dem Amoklauf 350 Schuss Patronen verkauft haben.