EU-Kommission genehmigt "Kernöl jenseits der Mur"
Unter Einschränkungen genehmigte die EU-Kommission die Bezeichnung "Stajersko prekmursko bucno olje" für Kernöl aus Slowenien. Die geografische Angabe "Starjesko" darf nicht in andere Sprachen übersetzt werden.

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Der zuständige Ausschuss der EU-Kommission hat die slowenischen Bezeichnung "Stajersko prekmursko bucno olje" (Steirisches Kürbiskernöl jenseits der Mur) unter Einschränkungen genehmigt. Bei der Vermarktung des slowenischen Kernöls darf die geografische Angabe "Stajersko" nicht in andere Sprachen übersetzt werden, teilte das Österreichische Patentamt heute, Dienstag, in einer Aussendung mit. Dies gelte sowohl für die Verwendung der Bezeichnung auf Etiketten als auch bei der Bewerbung. Außerdem müsse das Ursprungsland Slowenien auf der Verpackung in gleicher Größe wie "Stajersko" angegeben werden.
Einigung bereits im Juni
Der österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (V) und sein slowenischer Amtskollege hatten sich bereits Mitte Juni auf einen Kompromiss geeinigt. Heimische Kernölproduzenten sahen die vor Jahren geografisch geschützte Angabe "Steirisches Kürbiskernöl" gefährdet. Konsumenten würden in die Irre geführt und Marktanteile könnten verloren gehen, wurde damals argumentiert.
Österreich hatte im Vorfeld der Entscheidung der EU-Kommission auf eine die steirischen Interessen berücksichtigende Entscheidung gedrängt. Österreich stimmte nun dem Kommissionsvorschlag im EU-Ausschuss zu, so das Österreichische Patentamt. Das steirische Leitprodukt und die wirtschaftliche Absicherung der heimischen Kernöl-Produzenten sowie klare Informationen für die Konsumenten seien gewährleistet, betonte Patentamtspräsident Friedrich Rödler.
Die Regelung tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung der Eintragungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Bekanntmachung der Verordnung werde nach der Sommerpause stattfinden, hieß es aus dem Patentamt auf APA-Anfrage.













