Buschenschankgesetz: Karges Mahl zum Kärntner Wein
Neues Buschenschankgesetz regt auf: Es verbietet ordentliche Jause in den wenigen Weinbuschenschänken. Kärntner Winzer eigenen Wein ausschenken, dazu aber nur Gurkerln, Brot, Butter und Eier servieren.

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"Ein Berg kreiste und ein Mäuslein ward geboren". Dieser Vergleich passt auf die Novelle des Kärntner Buschenschankgesetzes, die Anfang Februar mit den Stimmen von FPK und ÖVP im Landtag durchgepeitscht worden ist. Was VP-Landtagsabgeordneter Franz Wieser als Erfolg feiert, erweist sich indes als "Rohrkrepierer".
Das Ergebnis, das nach sieben Jahren intensiver Verhandlungen herausgekommen ist, beschränkt sich im Wesentlichen auf drei Punkte: Den Buschenschänken wird fortan erlaubt, PraktikantInnen zu beschäftigen, die gesetzliche Sperrfrist zwischen den Öffnungszeiten wird von 14 auf 10 Tage verkürzt und die Kärntner Weinbauern wurden in das Buschenschankgesetz einbezogen.
Am Wein erhitzen sich die Gemüter. Laut der Novelle dürfen jetzt auch Kärntner Winzer (mit einer Weinanbaufläche von bescheidenen 100 Hektar) eigenen Wein ausschenken, dazu aber nur Gurkerln, Brot, Butter und Eier servieren. Denn nur diese Waren dürfen zugekauft werden. Keine Salami, kein Käse, kein Aufstrich, kein Schinken. Denn im strengsten Buschenschankgesetz Österreichs steht geschrieben, dass ausschließlich selbst gemachte Getränke und Speisen an Gäste verabreicht werden dürfen. "Winzer betreiben bei uns halt selten Vieh- und Feldwirtschaft", erklärt Horst Wild, Obmann des Kärntner Weinbauernverbandes: "Ich hätte vor dem Landhaus einen Stand mit Wein, Brot und Gurkerln aufstellen sollen, damit sie gesehen hätten, was sie da beschlossen haben."
Mit Kanonen auf Spatzen
"Der Ausschank über Buschenschänken ist die einzige Chance für den Kärntner Wein. Mit Franzosen und Italienern kann er in Weinregalen nicht konkurrieren. Das wurde jetzt vergeigt", kritisiert der Bürgermeister der Weingemeinde Sittersdorf, Labg. Jakob Strauß (SP). Seine Fraktion hat die Novelle abgelehnt.
Den Sieg bei der Novelle hat die Wirtschaftskammer davongetragen, die auf allen Linien blockiert hat. "Es geht ums Prinzip", sieht der Fachgruppensekretär der Gastronomie, Guntram Jilka eine "Wettbewerbsverzerrung" bei den 150 Buschenschänken im Lande. Zum Vergleich: Es gibt über 5000 Gastronomiebetriebe. "Den Bauern steht zu, ihre Waren zu veredeln, aber nichts dazu zu kaufen", mauert Jilka. Wer zukaufen will, müsse ein Gewerbe anmelden.
Dass die Winzer in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark sehr wohl Waren zukaufen dürfen sei eben "Landessache". "Wir haben den Vorschlag gemacht, dass die Winzer die Jause bei den Bauern der Region einkaufen und auch entsprechend auszeichnen sollen", sagt der Obmann der Kärntner Direktvermarkter Anton Heritzer. Dieses Argument wischt Jika vom Tisch: "Die Bauern kaufen dann alles beim AGM-Großmarkt. Das ist unkontrollierbar."
Zum Glück blieb den Buschenschänken der Glühmost erhalten. Auch er wurde ursprünglich als Konkurrenz betrachtet.












