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Zuletzt aktualisiert: 04.12.2009 um 13:51 UhrKommentare

Fall Polanski: Strafverfolgung seit 32 Jahren

Seit 32 Jahre verfolgt die US-Justiz den polnisch-französischen Starregisseur Roman Polanski wegen Kindesmissbrauchs.

Der Regisseur ist seit 1977 nicht mehr in die USA gereist, um einer Verhaftung zu entgehen

Foto © APDer Regisseur ist seit 1977 nicht mehr in die USA gereist, um einer Verhaftung zu entgehen

26. September: Der Oscar-Preisträger wird bei der Einreise in die Schweiz am Flughafen Zürich verhaftet. Im Bezirksgefängnis kommt er in "provisorische Auslieferungshaft". Die US-Behörden werfen ihm vor, 1977 eine 13-Jährige missbraucht zu haben.

29. September: Polanski hat Widerspruch gegen seine Auslieferung an die USA eingelegt, wie das zuständige Bundesstrafgericht in Bellinzona mitteilt. Mehr als 100 teils berühmte Regisseure, Schauspieler und Autoren fordern in einer Erklärung Polanskis Freilassung.

30. September: Polanski hat einen amerikanischen Star-Anwalt angeheuert, um nicht an die USA ausgeliefert zu werden. Wie die "New York Times" berichtet, hat er Reid Weingarten in sein Anwälte-Team geholt.

6. Oktober: Der Filmemacher bleibt in Schweizer Haft. Eine Freilassung gegen Kaution ist dem Justizministerium nicht sicher genug. Die Fluchtgefahr sei zu hoch, sagt ein Sprecher.

17. Oktober: Für eine medizinische Untersuchung wird Polanski laut Medienberichten vorübergehend in eine Klinik bei Zürich gebracht.

22. Oktober: Die USA beantragen offiziell die Auslieferung.

25. November: Polanski kann gegen eine Kaution von umgerechnet fast drei Millionen Euro freigelassen werden. Das Schweizer Bundesstrafgericht gibt seiner erneuten Beschwerde statt und verweist den Fall wieder an das Bundesamt für Justiz. Nach Ansicht des Strafgerichts soll Polanski alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest in seinem Schweizer Chalet gestellt werden. Dazu könne ihm eine elektronische Fessel angelegt werden.

26. November: Das Bundesamt für Justiz wird die Entscheidung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona nicht anfechten.

3. Dezember: Aus Sicherheitsgründen wird Polanski aus dem Gefängnis in Winterthur in eine andere Haftanstalt verlegt.

4. Dezember: Der Regisseur trifft in seinem Chalet in Gstaad ein, wo er unter elektronisch überwachtem Hausarrest steht.


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