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Zuletzt aktualisiert: 26.02.2007 um 09:31 Uhr

Veranstaltungsrecht

Das Veranstaltungswesen ist Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. So gibt es österreichweit neun verschiedene Landes- Veranstaltungsgesetze.

Foto © KK

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz findet Anwendung auf öffentliche Veranstaltungen, sowie die Aufstellung und den Betrieb von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten, die allgemein zugänglich sind. Die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach Veranstaltungsart sowie der örtlichen oder überörtliche Bedeutung einer Veranstaltung. Demnach gibt es anzeige- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen.

Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz vom 8. Juli 1969 idF 2005/87 (Auszug)






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