Schifahrer schützen ihr Köpfchen freiwillig
Das Kuratorium für Alpine Sicherheit ist nicht für eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Schihelmen, da die freiwillige Verwendung ohnehin auf 80 Prozent angestiegen sei. Kinder fungieren als Botschafter für Eltern.

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Betrachtet man den Anteil der Helmträger auf Österreichs Schipisten, ist laut dem Kuratorium für Alpine Sicherheit eine geregelte Schihelmpflicht für das ganze Land wohl bald obsolet: Denn in den vergangenen drei Jahren ist der Anteil dieser Gruppe signifikant gestiegen, erklärte Hanno Bilek vom Kuratorium.
Sicherheit mit Komfort
Das Kuratorium empfehle allen Wintersportlern das Tragen eines Helmes, lehne aber gleichzeitig eine verpflichtende gesetzliche Regelung ab, sagte Kuratoriumspräsident Karl Gabl. Eine derartige Maßnahme könne Eigenverantwortung niemals ersetzen. "Es ist nicht zielführend, dass der Gesetzgeber in einen Sport eingreift", betonte Gabl. Zumal die Akzeptanz der Schifahrer für das Tragen eines Kopfschutzes ohnedies sehr hoch sei.
Schutz bei Unfällen
Bei den unter 15-Jährigen seien mittlerweile über 90 Prozent mit einem Kopfschutz ausgestattet. Wenn man die österreichweit von der Alpinpolizei erhobenen Fälle von Kollisionen mit Verdacht auf Fremdverschulden betrachtet, waren in der Saison 2008/09 57,5 Prozent der 4.500 erfassten Beteiligten in der Gruppe der Helmträger. Ein Jahr später (2009/10) stieg der Anteil auf 71,3 Prozent. In der laufenden Saison trugen bereits 81,8 Prozent der bisher rund 900 von der Alpinpolizei registrierten Wintersportler bei einem Unfall mit Verdacht auf Fremdverschulden einen Kopfschutz
Bei den unter 15-Jährigen, also der von einer gesetzlichen Schihelmpflicht erfassten Gruppe, machten die Helmträger in der Wintersaison 08/09 bereits 84,2 Prozent aus. Im Jahr darauf waren es laut Kuratorium schon 93,3 Prozent. "Im laufenden Winter stieg dies noch einmal, auf derzeit 93,8 Prozent", sagte Bilek. Der Prozentsatz in den Bundesländern mit Helmpflicht unterscheide sich dabei nicht merklich von jenen ohne eine derartige gesetzliche Regelung.
Features
Auf steirischen Pisten
In der Steiermark herrscht seit 1. Jänner 2010 eine Tragepflicht für "Winterhelme" auf Schipisten. Diese gilt laut dem Steiermärkischen Landessportgesetz für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr.
Regelung in Kärnten
In Kärnten besteht eine Schihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr seit 1. Dezember 2009. "Die Aufklärung über Schisicherheit in den Schulen und Schi-Schulen funktioniert bestens, nahezu 100 Prozent der Jugendlichen tragen Schihelme", so der Schisicherheitsbeauftragte des Landes Kärnten, Markus Hudobnik. Laut Hudobnik fungieren die Kinder als Botschafter und auch 80 Prozent der Eltern tragen einen Helm. Das Nichttragen des Helmes steht aber nicht unter Strafe.











