Teil 7: Richtig helfen bei Pistenunfällen
Franz Klammer hat viele gute Tipps, damit Sie sicher durch den Winter kommen. In Teil 7 der Serie erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren, wenn es auf der Piste kracht.

Foto © APA/Symbolbild
Die zehn Pistenregeln sind der verbindliche Knigge, wie sich Schifahrer und Snowboarder sowie auch Fußgänger auf der Piste zu verhalten haben. Wenn es allerdings doch mal kracht, sollte man folgendes intensiv und sorgfältig berücksichtigen: Kommt man an einer frischen Unfallstelle vorbei, muss zuerst geklärt werden, ob eine Hilfeleistung notwendig ist.
Wie man richtig reagiert
Wichtig: Immer die Ruhe bewahren, den Verletzten möglichst gut geschützt und komfortabel lagern. Die weiteren Schritte: Unfallstelle absichern und mit Erste Hilfe-Maßnahmen beginnen. Parallel Bergrettung (Alpin Notruf: 140) oder europäischen Notruf (112 – funktioniert auch in fremden Netzen) alarmieren. Mit dem Verletzten Kontakt halten, ihn bis zum Eintreffen der Retter vor Auskühlung schützen.
Auch wenn eine Kollision für die Beteiligten im ersten Moment unspektakulär und harmlos wirkt, raten Kuratorium für Alpine Sicherheit und Alpinpolizei zum Austausch der persönlichen Daten (zumindest der Telefonnummern). Jeder Pistenbenutzer (egal ob Zeuge oder Beteiligter) sollte daher seine Personalien bekannt geben. Zwar gibt es auf heimischen Schipisten nicht das Delikt der Fahrerflucht, Anzeige kann trotzdem erstattet werden, etwa wegen unterlassener Hilfeleistung.
Auf ein weiteres Problem macht Professor Völckel im Sinne aller Christophorus-Flugretter aufmerksam: "Es kommt immer wieder vor, dass Schifahrer die Absperrungen rund um einen zur Rettung gelandeten Hubschrauber ignorieren. Das gefährdet oder behindert nicht nur unsere Arbeit, sondern ist auch eine zusätzliche Gefahr für den Verletzten."












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