Vorwort
Die in diesem Verzeichnis
aufscheinenden
Ärztinnen
und Ärzte werden aus
Gründen der Übersichtlichkeit
mit einheitlichen Berufsbezeichnungen
geführt.
In sämtlichen Fällen
sind damit jedoch sowohl
männliche als auch weibliche
Berufsbezeichnungen
umfasst. Außerdem sollen
zum Verständnis der verschiedenen
Kategorien folgende
Anmerkungen gemacht
werden:
Kassen
Wenn dieses Feld leer bleibt
oder beim entsprechenden
Arzt/Ärztin keine Kassen
aufscheinen, so gilt dieser
oder diese automatisch als
Wahlarzt. Das bedeutet,
dass die dort bezahlten Honorare
bei den Krankenkassen
zur Rückvergütung des
jeweiligen Kassentarifes
eingereicht werden können,
es bedeutet jedoch
nicht, dass diese Ärzte an
bestimmte Kassentarife gebunden
sind.
Kleine Kassen
Bei Ärzten, die nicht über
Verträge mit allen Krankenversicherungsträgern
verfügen,
werden im Text die
einzelnen Kassen angeführt,
mit welchen Verträge
bestehen. Nicht gesondert
angeführt wird das Militärkommando.
Ob und welche
Ärzte über einen Vertrag für
die Behandlung von Heeresangehörigen
verfügen,
kann auf der Homepage der
Ärztekammer für Kärnten
unter www.aekktn.at werden.
Vorsorgeuntersuchung
Die meisten niedergelassenen
Ärzte für Allgemeinmedizin,
Innere Medizin,
und Lungenkrankheiten
haben neben ihrem allgemeinen
Kassenvertrag oder
ihrer wahlärztlichen Tätigkeit
Verträge über die Gesunden-
bzw. Vorsorgeuntersuchung
abgeschlossen,
diese werden im nachfolgenden
Verzeichnis jedoch
nicht erwähnt.
Fragen Sie daher den Arzt
oder die Ärztin Ihres Vertrauens,
ob er/sie Gesunden-
oder Vorsorgeuntersuchungen
anbietet.
Dr. Bernd Adlassnig, Kammeramtsdirektor,
Ärztekammer
für Kärnten






