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Zuletzt aktualisiert: 21.11.2007 um 11:20 Uhr

Vorwort

Die in diesem Verzeichnis aufscheinenden Ärztinnen und Ärzte werden aus Gründen der Übersichtlichkeit mit einheitlichen Berufsbezeichnungen geführt. In sämtlichen Fällen sind damit jedoch sowohl männliche als auch weibliche Berufsbezeichnungen umfasst. Außerdem sollen zum Verständnis der verschiedenen Kategorien folgende Anmerkungen gemacht werden:

Kassen
Wenn dieses Feld leer bleibt oder beim entsprechenden Arzt/Ärztin keine Kassen aufscheinen, so gilt dieser oder diese automatisch als Wahlarzt. Das bedeutet, dass die dort bezahlten Honorare bei den Krankenkassen zur Rückvergütung des jeweiligen Kassentarifes eingereicht werden können, es bedeutet jedoch nicht, dass diese Ärzte an bestimmte Kassentarife gebunden sind.

Kleine Kassen
Bei Ärzten, die nicht über Verträge mit allen Krankenversicherungsträgern verfügen, werden im Text die einzelnen Kassen angeführt, mit welchen Verträge bestehen. Nicht gesondert angeführt wird das Militärkommando. Ob und welche Ärzte über einen Vertrag für die Behandlung von Heeresangehörigen verfügen, kann auf der Homepage der Ärztekammer für Kärnten unter www.aekktn.at werden.

Vorsorgeuntersuchung
Die meisten niedergelassenen Ärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, und Lungenkrankheiten haben neben ihrem allgemeinen Kassenvertrag oder ihrer wahlärztlichen Tätigkeit Verträge über die Gesunden- bzw. Vorsorgeuntersuchung abgeschlossen, diese werden im nachfolgenden Verzeichnis jedoch nicht erwähnt.
Fragen Sie daher den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens, ob er/sie Gesunden- oder Vorsorgeuntersuchungen anbietet.

Dr. Bernd Adlassnig, Kammeramtsdirektor, Ärztekammer für Kärnten






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