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Zuletzt aktualisiert: 11.04.2011 um 18:18 UhrKommentare

Die Angst vor dem Auto fährt mit

Der Radverkehr wird seit Jahren sicherer. Warum die Tragödie mit drei Toten in Salzburg dennoch ein typischer Fahrradunfall war.

Radfahrern wurde sicherer

Foto © APRadfahrern wurde sicherer

Die Tragödie in Bruck an der Glocknerstraße - drei Rad fahrende Pensionisten wurden von einem Pkw gerammt - schlägt sich in der Unfallstatistik der Vorwoche nieder: Fünf von neun getöteten Verkehrsteilnehmern waren per Rad unterwegs.

Eine untypische Woche. Denn seit Jahren wird der Radverkehr immer sicherer. Die Zahl der Unfälle, Verletzten und der Toten nimmt ab. Wie auch 2010: 782 Unfälle mit Radfahrern sind registriert, ein Minus von 14,7 Prozent (siehe Infobox).

Sicheres Radfahren

Licht und Rückstrahler: Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Rad ein rotes Rücklicht und ein weißes oder gelbes Vorderlicht. Wichtig: Das Licht muss ruhend sein und fix am Rad montiert (keine Stirnlampen). Dazu sind weiters Pflicht zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Glocke oder Hupe und je Rad zwei Rückstrahler ("Katzenaugen"). Vor allem Letztere sucht man auf vielen Rädern aber vergeblich.

Gehsteige und Schutzwege: Manche Radfahrer benutzen lieber den Gehsteig. Erlaubt ist das in keinem Fall; auch nicht, wenn viel Verkehr ist. Eine Ausnahme sind nur sehr kleine Kinderfahrräder, die eher als Spielzeug denn zur Fortbewegung dienen. Schutzwege sind für fahrende Radler ebenfalls tabu. Steigen sie allerdings ab und wollen den Schutzweg so überqueren, müssen Autofahrer anhalten. Das gilt auch für kombinierte Schutzwege für Fußgänger und Radfahrer.

Rennrad und Mountainbike: Rennradfahrer auf der Straße, aber nicht auf dem Radweg - das ist erlaubt, wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt. Sogar das Nebeneinanderfahren in der Gruppe ist erlaubt. Kriterium einer Trainingsfahrt ist die entsprechende Geschwindigkeit. Mountainbiker sind da in einer Grauzone. Die Benützungspflicht von Radwegen entfällt auch für Räder mit Anhänger, wenn dieser breiter als 80 Zentimeter ist.

Vorfahrt und Abstand: Auf Radanlagen haben Radfahrer zwar Vorrang, wenn sie den Radweg verlassen, allerdings nicht mehr. Immer müssen Autofahrer den Radfahrern aber Vorrang geben, wenn sie eine Radfahrerüberfahrt benützen. Autofahrer müssen einen Mindestsicherheitsabstand zum Radfahrer einhalten. Dafür gilt diese Regel: ein Meter Grundabstand plus einen Zentimeter pro gefahrenen Stundenkilometer, aber nie unter 1,5 Meter.

Elektrofahrräder: Summend mischen sie sich unter die Treter auf den Radwegen - die Fahrer von Elektrofahrrädern. Darüber gibt es öfters Verwunderung, doch es ist durchaus korrekt. Denn auch wenn sie einen Motor haben, gelten für elektrisch betriebene die gleichen Bestimmungen wie für andere Fahrräder. Überschreiten sie allerdings eine Bauartgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern, gelten sie als Mopeds - mit eigenen Bestimmungen.

Doch der Unfall, bei dem die drei Pensionisten ums Leben kamen (siehe auch rechts unten), ist typisch. "Das Gefährliche am Radfahren ist nach wie vor die Begegnung mit dem Auto", erklärt Dieter Krainz vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Bei mehr als 60 Prozent der Radunfälle sind Autos im Spiel.

Radfahrer haben eine schmale Silhouette und werden deshalb leichter übersehen, sagt Krainz. Im Fall der 21-jährigen Lenkerin in Bruck an der Glocknerstraße kommt auch der Mangel an Erfahrung hinzu. Vor dem Unfall überholte sie einen anderen Radfahrer. Krainz: "Radfahrer werden oft als Hindernis empfunden, doch da müssen sich Autofahrer arrangieren. Im Verkehr fühlen sich Radler oft unwohl." Dass diese sich, wie von manchem Autofahrer behauptet, nicht an die Regeln halten würden, sei eine Generalisierung. "Das ist eine Minderheit", meint Krainz.

Faktum ist aber auch: Jene drei Verunglückten in Salzburg sind trotz eines vorhandenen Radweges auf der Straße gefahren.

Aber auch auf dem Radweg wird es immer enger. Denn dort kommen Skater, Spaziergänger und die schnelleren Elektroradler hinzu. "Trotzdem ist der Radweg weiterhin sicherer, da bei einem Unfall das Verletzungsrisiko niedriger ist", sagt Krainz und rät auch hier, "sich zu arrangieren". Von der Aufhebung der Benützungspflicht von Radwegen, wie sie diskutiert wird, hält er nichts. Schwachpunkt so manchen Radlers ist die gesetzeskonforme Ausstattung. Am 31. Mai tritt übrigens die Helmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre in Kraft.

HANNES GAISCH, SONJA HASEWEND

Unfallursache weiter unklar

Am Tag nach dem Unfall in Bruck an der Glocknerstraße in Salzburg, bei dem drei Radfahrer starben, war die Ursache für den Zusammenstoß noch nicht geklärt. Für den Gutachter kamen am Montag drei Möglichkeiten infrage: ein missglücktes Überholmanöver, zu hohes Tempo oder ein technisches Gebrechen am Auto. Am Auto der Unglückslenkerin (21) waren demnach noch Winterreifen montiert, die Fahrbahn hatte 30 Grad.

Statistik

Seit 2002 geht die Zahl der getöteten Radfahrer trotz steigenden Radverkehrs markant zurück. Zu den meisten Unfällen kommt es von Mai bis September, am häufigsten kracht es im Juli. Die gefährlichsten Wochentage sind der Donnerstag und der Samstag, die gefährlichste Tageszeit zwischen 14 und 19 Uhr. Am sichersten sind hingegen Montag und Sonntag.

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