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Zuletzt aktualisiert: 04.09.2008 um 11:18 UhrKommentare

4.600 verletzte Inline-Skater im Jahr 2007

Fast die Hälfte aller Behandelten erlitten Knochenbrüche. Wir haben die Tipps, damit Sie sicher unterwegs sind!

Gemeinsam mit den Skates unterwegs

Foto © APAGemeinsam mit den Skates unterwegs

Für Erwachsene und auch für Kinder ist das Inline-Skaten ein beliebter Freizeitsport geworden. Neben der Bewegung an der frischen Luft ist das gemeinsame Erlebnis für Familien ein Hit, sogar die Kleinsten können auch noch im Kinderwagen mitgenommen werden. Achten Sie jedoch vor allem auf eine passende Schutzausrüstung: dazu gehören Handgelenk-, Ellbogen- und Knie-Protektoren und ein gut sitzender Helm. Aber auch die Fahrtechnik sollte erlernt werden, denn die Verletzungsstatistik spricht Bände!

Viele Verletzungen. Rund 4.600 Inlineskater und Rollschuhfahrer verletzten sich in Österreich im Jahr 2007 so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Gegenüber 2006 (4.200) ist das ein Anstieg um zehn Prozent. Die Blessuren sind meist sehr schmerzhaft: Etwa jeder zweite Verletzte erleidet einen Knochenbruch (54 Prozent), rund jeder fünfte eine Sehnen- oder Muskelverletzung (18 Prozent). Das berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit am Donnerstag.

Anfänger sollten Kurs machen! Zwei Drittel der Verletzungen betreffen die oberen Extremitäten wie Hände, Handgelenk oder Unterarm. Besonders Kinder und Jugendliche verunglücken beim Skaten: 43 Prozent der Verletzten sind unter 24 Jahre alt. Die häufigste Ursache sind laut KfV Stürze aufgrund von mangelnder Beherrschung der Skates, oft verbunden mit schlechter Falltechnik. Anfänger sollten daher einen Kurs bei einem Profi machen. Das Tragen angemessener Schutzausrüstung hilft Schmerzen vorzubeugen.

Wo darf man fahren? Inlineskaten ist in Österreich überall, wo Fußgänger gehen dürfen, gesetzlich erlaubt. Außerdem darf auch auf Radfahranlagen gerollt werden. Auf den Straßen ist Inlineskaten verboten. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine auf den Rollen unterwegs sein, mit Radfahrausweis auch ab zehn. Nur in Wohnstraßen gibt es kein gesetzliches Mindestalter, weil dort das Spielen auf der Fahrbahn erlaubt ist. Auch für Inlineskater gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Fußgängern ist stets Vorrang zu gewähren.


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