Wie eine Studie vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigt, wird von den Verkehrsteilnehmern auf Österreichs Straßen aggressives Fahrverhalten immer stärker wahrgenommen. Neben den Aspekten der Verkehrssicherheit sind es vor allem auch rechtliche Probleme, die rücksichtslosen Lenkern, egal ob im Auto, auf dem Motorrad oder dem Fahrrad, zuteilwerden können, wie Gerald Hufnagel, von der ARBÖ-Rechtsabteilung, ausführt: „Drängeln ist ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen für eine derart aggressive Fahrweise beträgt bis zu 2180 Euro. Zudem kann es nach dem Gesetzbuch im schlimmsten Fall sogar zu einem Gerichtsverfahren wegen Gemeingefährdung oder Nötigung kommen. Dies gilt nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für Rad- und E-Bike-Fahrer.“

Wer durch seine aggressive Fahrweise einen Unfall verursacht, kann zudem Probleme mit der Versicherung bekommen. „Sie wird zwar in jedem Fall den Schaden des Unfallgegners übernehmen, allerdings können bei nachträglicher Feststellung, dass der Lenker aufgrund seiner Aggression zum Lenken des Fahrzeugs nicht im Stande war, Regressforderungen bis zu einer Höhe von insgesamt 11.000 Euro gestellt werden. Wobei sich der Betrag bei besonderer Gefährdung sogar verdoppeln kann. Und die eigene Kaskoversicherung steigt möglicherweise aus“, warnt Hufnagel vor provokativer Fahrweise.

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