Wer im Urlaub auf sein Fahrrad nicht verzichten möchte und im Kofferraum nicht genügend Platz hat, kommt an einer entsprechenden Halterung am Auto nicht vorbei. Wer sich für einen Heckträger entscheidet, muss bedenken, dass dieser oft das hintere Kennzeichen verdeckt. Ist man in Österreich unterwegs, kann man nun entweder die hintere, weiße Kennzeichentafel umstecken oder – um das Umstecken zu vermeiden – eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anbringen.

Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird – weder in Österreich noch im Ausland – außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen.

"Dieses rote Kennzeichen ist im Ausland oft unbekannt, nicht zulässig oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Auf der sicheren Seite ist man bei Fahrten ins Ausland daher, wenn man das 'normale' hintere Kennzeichen umsteckt." Die Expertin fasst die Bestimmungen für Österreichs Nachbarländer zusammen.

Wo die rote Kennzeichentafel nicht erlaubt ist

In Deutschland, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sind die roten Kennzeichentafeln nicht zulässig. Es muss das Originalkennzeichen auf die dafür vorgesehene Halterung des Fahrradträgers montiert werden.

In Slowenien sind rote Kennzeichentafeln unbekannt. Es ist daher ratsam, die normale Kennzeichentafel umzustecken. Auf dem Fahrradträger müssen das Kennzeichen und entsprechende Reflektoren angebracht sein. Das Kennzeichen darf nicht verbogen, deformiert, unleserlich oder verdeckt sein.

Wo die rote Kennzeichentafel akzeptiert wird 

"In der Schweiz gibt es keine roten Kennzeichentafeln – sie werden jedoch akzeptiert, sofern sie das korrekte Kennzeichen ausweisen", sagt die ÖAMTC-Expertin.

In Italien wird die rote Kennzeichentafel offiziell anerkannt. Allgemein ist aber zu beachten, dass der Fahrradträger nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinaushängen darf. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.

"In Kroatien wird die rote Kennzeichentafel von den Behörden anerkannt – wenngleich sie meist unbekannt sein dürfte", so die ÖAMTC-Juristin. Generell ist zu beachten, dass die Kennzeichentafel und das internationale Unterscheidungskennzeichen ("A"-Pickerl) so angebracht sein müssen, dass sie gut sichtbar und lesbar sind und nicht beschädigt werden können. Andernfalls droht eine Strafe zwischen 660 und 2.000 Euro. Da die meisten Routen über Slowenien führen, empfiehlt sich auch hier das Umstecken der originalen hinteren Kennzeichentafel.