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Zuletzt aktualisiert: 18.12.2012 um 20:30 UhrKommentare

Das neue Bawag-Urteil verstehe, wer kann

Verblüffende Freisprüche bestärken viele Vorurteile.

Was für eine Überraschung: Im zweiten Bawag-Prozess hat das Schöffengericht nun doch tatsächlich fünf von sieben Angeklagten komplett freigesprochen. Es handelt sich übrigens um die gleichen Herren, die - bevor das Höchstgericht deren Schuldsprüche aufgehoben hat - erstinstanzlich von der später von der ÖVP zur Justizministerin geadelten Ex-Richterin Claudia Bandion-Ortner zu teils mehrjähriger Haft verdonnert worden sind.

Wie denn das, wird sich der verdutze Österreicher jetzt fragen. Die vermutlich nur vorläufigen Freisprüche sind nur mit einer römischen Juristenweisheit fassbar: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". In Anlehnung an Karl Kraus ließe sich auch sagen: Bei der Wiener Strafjustizweiß man nie, ob man die richtige oder falsche Auslegung eines Gesetzes beklagen soll.

Folgt man dem Richter, der die Persilscheine damit erklärt, bei den Angeklagten zu wenig Schädigungsvorsatz erkannt zu haben, könnte man auch eine Volksweisheit ins Gegenteil verkehren: Dummheit schützt vor Strafe doch!

Das trifft auf alle nun weißgewaschenen Helfershelfer und Ex-Vorstände der Bawag zu, die der Bank laut Höchstgericht einen Schaden von 1,2 Milliarden zugefügt haben. Obwohl rund um die karibischen Spekulationen der Bawag vieles seltsam war, Vorstände dabei um die Welt jetteten und sich die Ex-Manager darüber ausgetauscht hatten, wurden jetzt nur noch zwei Schuldige ausgemacht.

Der längst rechtswirksam zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilte Helmut Elsner und sein für fünf Jahre verknackte Vize Johann Zwettler (beide sind wegen Krankheiten haftunfähig), sollen die übrigen Vorstände getäuscht haben, heißt es nun. Außerdem hätten diese nun tadellosen Herren den Beteuerungen von Elsner und Zwettler vertraut, die hohe Milliardenverluste ganz allein vertuscht hätten. Und der laut Staatsanwältin als "Croupier im Bawag-Casino" Milliarden verspielende Banker Wolfgang Flöttl sei nicht verpflichtet gewesen, zu prüfen, ob ihm Elsner & Co. überhaupt so viel Spekulationsgeld hätten überlassen dürften, sagt der Richter.

Justitia hat uns garantiert schon lichtvollere Tage beschert. Wie sich, mit der Weisheit des Rückblicks, prinzipiell die Frage stellt, ob Elsner verurteilt worden wäre, hätte sein Prozess später stattgefunden. Ihm wurde 2008 der Prozess gemacht. Kurz darauf brach die Welt-Finanzkrise aus, wurden ähnlich wilde Spekulationen in vielen Banken offenbar. Jetzt warten wir richtig gespannt auf die nächste Instanz, falls es überhaupt dazu kommt.

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