Doppelmoral
Nach dem Gesetz ist die Liebe zwischen CDU-Politiker Christian von Boetticher und einer Schülerin nicht strafbar. Sie war älter als 14, es gab kein Abhängigkeitsverhältnis und es handelte sich nicht um Prostitution.
Dennoch ist Boetticher für viele über eine rote Linien gegangen. Denn das Mädchen, dass er geliebt hat, befand sich in einem Alter, das in unserer Gesellschaft als schützenswert gilt. Und er hat es getan, als er schon als Hoffnungsträger einer Partei galt, die das C für Christlich im Namen trägt und hohe moralische Standards an die Gesellschaft anlegt. Ein glaubwürdige Karriere als Landesvater ist unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar.
Doch der Ruf nach verantwortungsvollem Umgang mit 16-Jährigen, die in ihrer Willensbildung in der Regel noch nicht gefestigt sind, klingt unseriös. Selbst für die CDU sind 16-Jährige unter dem Eindruck sinkender Wahlbeteiligung mittlerweile verantwortungsbewusst genug, um bei Gemeindewahlen ihren Willen kundzutun. Von den Parteien, die für mehr Jugend-Mündigkeit eintreten und Boetticher kritisieren, ganz zu schweigen. Das riecht nach Doppelmoral. INGO HASEWEND




















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