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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2012 um 14:37 UhrKommentare

Verbot löscht viele Osterhaufen

Wolfsberg, St. Andrä, Frantschach und Preitenegg verbieten Abheizen von Osterhäufen. St. Georgen erlaubt es, übrige Gemeinden entscheiden heute.

Vier Lavanttaler Gemeinden haben das Osterhaufen-Heizen ausnahmslos verboten, vier entscheiden sich heute

Foto © APAVier Lavanttaler Gemeinden haben das Osterhaufen-Heizen ausnahmslos verboten, vier entscheiden sich heute

In Hinblick auf die vorherrschende Trockenheit, die die Entstehung von Waldbränden begünstigt, ist das Abheizen von Osterhäufen ausnahmslos verboten!" Diese Verordnung brachten nun die Gemeinden Wolfsberg, St. Andrä, Frantschach-St. Gertraud und Preitenegg heraus. Sie gilt nicht nur für bebautes, sondern auch für unbebautes Gebiet, bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen von bis zu 7270 Euro.

Aufgrund der Trockenheit kann ein Funkenflug Hab und Gut zerstören und ein Brand sich rasend schnell ausbreiten. Und so gilt die Verordnung, die neben dem Abheizen von Osterhäufen generell das Verbrennen von Gegenständen im Freien verbietet, bis auf Widerruf. "Sollte es bis nächste Woche ordentlich regnen, wird die Verordnung aufgehoben, sodass am ,Klein-Ostersamstag' am 14. April die Osterhäufen abgeheizt werden können", so Wolfsbergs Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz. Bisher bei den Gemeinden eingebrachte Anträge um Bewilligung zum Abheizen würden in diesem Fall für den "Klein-Ostersamstag" gelten.

Heute wird entschieden

St. Paul, Bad St. Leonhard, Reichenfels und Lavamünd wollen abwarten und heute entscheiden, ob das Abheizen verboten oder erlaubt sein wird. Immerhin ist für heute Regen angesagt. Während in den Gemeinden im Oberen Tal und in Lavamünd das Abheizen wahrscheinlich verboten wird, hofft der St. Pauler Bürgermeister auf genug Niederschlag.

Gefährliche Raketen

Bezirksfeuerwehrkommandant Bernhard Schütz: "Wir wollen das Brauchtum nicht abwürgen, aber wegen der Trockenheit ist es aus Sicherheitsgründen richtig, das Abbrennen von Osterhäufen zu verbieten." Ein größeres Problem sieht er in den zu Ostern beliebten Raketen: "Diese sind noch gefährlicher, weil sie nicht steuerbar sind und wieder runter kommen." Die Verordnung verbietet Raketen-Schießen nicht, dennoch appelliert Schlagholz: "Ich ersuche eindringlich, vom Raketen-Schießen nahe Wäldern und im besiedelten Gebiet Abstand zu nehmen."

Als bislang einzige Gemeinde erlaubt St. Georgen das Abheizen der Häufen, jedoch mit Auflagen. "Bei Osterhäufen müssen Mindestabstände eingehalten werden: 50 Meter zu Gebäuden und 100 Meter zu Waldrändern", so Bürgermeister Karl Markut. Gestern lief die Anmeldefrist für das Heizen von Osterhäufen in St. Georgen aus, heute werden vom Bauamt und dem Gemeindefeuerwehrkommandanten alle überprüft - und genehmigt, oder nicht.

BETTINA FRIEDL

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