Dienst fürs Vaterland hatte teure Auswirkung
844 Euro forderte das Finanzamt von einem ehemaligen Präsenzdiener, weil er für Truppenübung eine Entschädigung von 28 Euro erhielt.
Im Herbst 2006 leistete Thomas Fahrnleitner als Reservist seine letzte Truppenübung beim Bundesheer ab. Nach dem Einsatz, der nur einige wenige Stunden gedauert hatte, bekam der Mann auch eine geringfügige Abgeltung: "Leider habe ich an diesem Tag rund 28 Euro vom Heer als Entschädigung angenommen", berichtet der Steirer.
Einkommenssteuererklärung. Das kleine Einkommen hatte nämlich eine große Auswirkung. "Weil ich Geld von zwei verschiedenen pensionsauszahlenden Stellen erhalten habe, musste ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben", berichtet Fahrnleitner. Das Ergebnis war deprimierend: Die Nachforderung betrug 844 Euro. Und das für ein zusätzliches Einkommen von 28 Euro. "Ich hätte dieses Geld gern an das Bundesheer zurückgezahlt. Das war aber leider nicht möglich", berichtet der frustrierte Bürger. Auch die Information, dass die Finanzverwaltung in Ausnahmefällen Nachsicht übe, brachte nichts. "Auch darum habe ich gebeten, aber ohne Erfolg", so Thomas Fahrnleitner.
Kein Spielraum für die Behörde. Durch den Erhalt der 28 Euro vom Staat ist es "zu einem amtswegigen Ausgleich" gekommen, erfuhren wir vom zuständigen Finanzamt. Dies hätte nicht verhindert werden können.
Die konkrete Rückforderung stehe in "keiner Relation" zum zusätzlichen Einkommen, bestätigte uns auch der Vorstand des Finanzamts, Gerald Kriechbaum. Das Missverhältnis sei zwar nicht immer so groß wie im konkreten Fall, so Kriechbaum, der Behörde bleibe aber wenig Spielraum.
Nachsicht. Auf unsere Bitte hin und einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen wurde eine mögliche Nachsicht noch einmal geprüft. Das erfreuliche Ergebnis: Dem ehemaligen Soldaten konnten zumindest doch noch 244 Euro erlassen werden.
Features
Steuererklärung
- Eine Pflichtveranlagung wird durchgeführt, wenn:
- Im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (Truppen- oder Kaderübungen) ausbezahlt oder Sozialversicherungspflichtbeiträge rückerstattet worden sind.
- Wurde ein zu hoher Freibetragsbescheid ausgestellt, dann kommt es ebenfalls zu einer Pflichtveranlagung.
- Der Steuerzahler muss eine Steuererklärung abgeben, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat.
- Eine Einkommensteuererklärung ist fällig, wenn er neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (zum Beispiel aus Werkverträgen oder Einkünfte als Neuer Selbstständiger) von insgesamt mehr als 730 Euro erhalten hat. Frist: 30. April oder 30. Juni (Online).








