Finderlohn dringend gesucht
Vor rund zwei Jahren fanden drei Frauen 600 Euro auf der Straße. Erst nach intensiver Recherche erfuhren sie nun, dass das Geld inzwischen ausbezahlt worden ist.
"Wir wurden immer nur im Kreis geschickt, abgewimmelt und als lästige Nachfrager behandelt; ich finde aber, Ehrlichkeit sollte honoriert werden", ärgert sich Karin Oechs. Die Grazerin hat gemeinsam mit zwei anderen Frauen vor zwei Jahren 600 Euro auf der Straße gefunden und wie es sich gehört, diese auch gleich der Polizei übergeben.
Funkstille. Dann war allerdings lange Zeit Funkstille. Ulrike Allmer, eine der ehrlichen Finderinnen, versuchte immer wieder mit dem zuständigen Polizisten Kontakt aufzunehmen. Nachdem ihr das endlich gelang, wurde sie von diesem zum Fundbüro geschickt. Doch Fehlanzeige! Hier war weder das Geld, noch hatte sich ein möglicher Besitzer in der fraglichen Zeit gemeldet. Also wieder zurück zur Polizei: Man gehe von einem Raubüberfall aus, das Geld sei ans Gericht weitergeleitet worden, hieß es nun.
Odyssee. Doch beim Straflandesgericht wurde die Suche nach Fund und Finderlohn zu einer regelrechten Odyssee. "Frau Allmer wurde mit dem Hinweis, man sei nicht zuständig, von Stelle zu Stelle weiterverbunden; oder es wurden ihr Telefonnummern genannt, bei denen zumeist niemand abhob", schildert Oechs. Endlich gelang es den Frauen, eine Gerichtszahl und ein Aktenzeichen zu eruieren.
Geld hat ein Mascherl. Von einer Bezirksanwältin erfuhr unsere Leserin schließlich, dass das Geld an jemanden ausbezahlt worden wäre, der Anspruch erhoben hatte. "Als ich dann gefragt habe, wie so etwas möglich sei, wir hätten das Geld doch ohne Börse gefunden und Geld habe bekanntlich kein Mascherl, hat die Bezirksanwältin zu mir gesagt: Werden Sie nicht präpotent, sonst leg' ich gleich auf!", berichtet Oechs. Außerdem gebe es sowieso keinen Finderlohn, weil das Geld "aus einer strafbaren Handlung" stamme.
Die Finderinnen wollten sich damit jedoch nicht abspeisen lassen; viele Telefonate später fanden sie heraus, dass die 600 Euro bereits im Juni 2006 an ein Ehepaar übergeben worden waren. Die Frau hatte erklärt, sie wäre auf dem Weg zur Bank auf dem Jakominiplatz "gestürzt und kurz weggetreten", erst später habe sie den Verlust der Handtasche und der Geldbörse bemerkt.
Vermeintlicher Überfall. Die Polizei war also offenbar von einem Überfall ausgegangen, wobei der Räuber das Geld anschließend verloren haben muss. Dabei gibt es aber eine Reihe von Ungereimtheiten. "Das Opfer sagte uns am Telefon, das Ganze wäre am 25. September zu Mittag passiert. Wir haben das Geld aber schon am 23. um 20.45 Uhr und mehr als zwei Kilometer vom Tatort entfernt gefunden", erklärt Oechs. Aber selbst wenn der Überfall am selben Tag stattgefunden hätte, ist es für Oechs sehr unwahrscheinlich, dass die Scheine einen halben Tag lang unbehelligt liegen geblieben wären. "Für mich sind das zwei völlig verschiedene Fälle; ich verstehe nicht, wie unser Geld da zugeordnet werden konnte. Da könnte ja jeder X-Beliebige behaupten, das wären seine 600 Euro", ärgert sich Oechs und fügt an: "Es ist ungeheuerlich, wie man ehrliche Finder behandelt!"
Ein Irrtum. "Ich kann zu diesem Fall derzeit nichts sagen, wir haben ja viele dringendere Probleme. Aber ich werde dem nachgehen", erklärt die zuständige Staatsanwältin Hannelore Verbitsch, die überzeugt davon ist, dass "mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit jene Person das Geld erhalten hat, der es auch gehört". Eine Verständigung der Finder sei "vielleicht irrtümlich unterblieben".
Features
Glücklicher Finder
- Der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf einen Finderlohn.
- Dieser beträgt bei verlorenen Sachen zehn, bei vergessenen fünf Prozent des Werts. Ab einem Wert von 2000 Euro halbiert sich der Prozentsatz.
- Wird der Besitzer binnen eines Jahres nicht eruiert, kann die Ausfolgung verlangt werden.








