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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2007 um 16:06 Uhr

Strafsteuer trotz guter Führung

Maturantin bezahlte für Führungszeugnis bei Villacher Polizei 28,50 Euro. Ihre Freundin bekam das gleiche Dokument in kleiner Gemeinde um wohlfeile 2,10 Euro.

Wenn der Bundesadler mit aufs Papier muss, kann das teuer werden

Foto © APAWenn der Bundesadler mit aufs Papier muss, kann das teuer werden

"Ich will mir das nicht widerspruchslos bieten lassen. Das Geld ist zwar weg, aber zumindest soll so etwas anderen Bürgern nicht auch noch passieren", wettert Walter Kudler.

Strafregisterbescheinigung. Was den Beamten aus Villach so ärgert, ist schnell erzählt. Seine Tochter, eine Maturantin, will als Au Pair in die USA. Dafür muss sie beim Organisator des Aufenthalts ein so genanntes Führungszeugnis, also eine Strafregisterbescheinigung, vorlegen. Das Mädchen besorgte sich dieses Dokument bei der Bundespolizeidirektion in Villach und bezahlte dafür 28,50 Euro. Ihre Freundin, die sie nach Amerika begleiten wird, bekam das haargleiche Papier in einem kleinen Kärntner Gemeindeamt allerdings um nur 2,10 Euro.

15,30 Euro. Dieser extreme Unterschied erboste den Vater und er recherchierte die Hintergründe. Der Tarif von 2,10 Euro war offenbar ein Versehen der Gemeindebediensteten: So billig geht's in Wahrheit nicht! Aber um 15.30 Euro bekommt man ein Führungszeugnis allemal. Man muss nur sagen, dass dieses für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden soll. Wird kein Zweck angegeben, kostet der Strafregisterauszug eben die verlangten 28,50 Euro. "Meine Tochter hat das nicht gewusst; sie wurde nicht darauf hingewiesen. Ich verstehe nicht, dass man einer Schülerin, die eh kein Geld hat, das nicht sagt", ärgert sich der Vater.

Serviceorientiertes Arbeiten. "Die österreichische Rechtsordnung geht davon aus, dass man sich mit der Materie auseinandersetzt, also über die verschiedenen Tarife Bescheid weiß", sagt dazu der Pressesprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, räumt aber ein, dass "auch die Behörde möglichst serviceorientiert arbeiten" sollte. "Da im schriftlichen Antrag kein Ersuchen für die Vorlage an eine bestimmte Person vorlag, wurde das so verrechnet. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter im Ministerium wurde die Einhebung als richtig erachtet, weshalb auch keine Rückzahlung erfolgen kann", beschied Markus Plazer von der Bundespolizeidirektion Villach.


Führungszeugnis

Die Strafregisterbe-
scheinigung (früher Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung erforderlich.

Gebühren

An Gebühren fallen an: 13,20 Euro für den Antrag, 13,20 Euro Zeugnisgebühr und 2,10 Euro Bundesverwaltungs-
abgabe. In Sonderfällen, wenn die Bescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 13,20 Euro.

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