Bank gibt Täterfotos nicht heraus
Nach Einschleichdiebstahl kann Polizei nicht weiter ermitteln. Das Geldinstitut beruft sich auf das Bankgeheimnis und besteht auf einem Gerichtsbeschluss.
"Das versteht niemand! So etwas dürfte es einfach nicht geben!", ärgert sich unser Leser. Der Grund für den Unmut des Mannes: Obwohl es ein Foto der Täter gibt, die seine Schwiegermutter vor Kurzem bestohlen haben, wird dieses nicht an die Polizei übergeben. Und schuld an diesem unglaublichen Schildbürgerstreich sind angeblich die österreichischen Gesetze.
Überwachungskamera hat gefilmt. Einschleichdiebe hatten kürzlich ein Sparbuch aus der Wohnung unseres Lesers gestohlen. Die Besitzerin, eine betagte Frau, hat leider auch das Losungswort im Büchl vermerkt. Deshalb hatten die Täter leichtes Spiel und behoben gleich 1000 Euro. Dabei wurden sie aber von der Überwachungskamera der Bank gefilmt.
Doch wer nun denkt, mit den gestochen scharfen Bildern der jugendlichen Täter wäre ihre Ausforschung nur noch ein Kinderspiel, der irrt. "Die Bank hat uns die Fotos zwar gezeigt, gibt sie aber nicht an die Polizei weiter, das ist mir völlig unverständlich", schüttelt der Schwiegersohn des Opfers den Kopf.
Richterlicher Beschluss notwendig? Die Bank begründet ihre Weigerung mit dem Bankwesengesetz und der Strafprozessordnung. Demnach wäre "das Bankgeheimnis nur bei eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten durchbrochen", wie Ina Knaipp von der Rechtsabteilung der Steiermärkischen Sparkasse argumentiert. "Für die Herausgabe von Unterlagen ist ein Beschluss eines Untersuchungsrichters erforderlich", sagt Knaipp und bittet um Verständnis, dass "wir in Übereinstimmung mit den Gesetzen handeln".
Bankwesen schützt Kunden. "Die Banken sollen ihre Kunden schützen, nicht Diebe und Gauner!", weist der stellvertretende Leiter der Grazer Staatsanwaltschaft, Manfred Kammerer, dieses Argument zurück. Ein Gerichtsbeschluss sei nicht notwendig, ist er überzeugt. Das Bankwesengesetz schütze natürlich nur die Kunden, nicht die Diebe. "Mit den Dieben besteht ja keine Geschäftsbeziehung. Die Bank muss die Fotos herausgeben", so der Staatsanwalt.
Nun wird versucht, über das Bezirksgericht einen entsprechenden Beschluss zu erwirken.
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Gesetzeslage
- Kreditinstitute dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich aufgrund der Geschäftsverbindung mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten, heißt es im Paragraph 38 Bankwesengesetz.
- Diese Verpflichtung besteht aber nicht im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten.
- Im konkreten Fall sind polizeiliche Vorerhebungen eingeleitet.








