Großzügig auf Stornokosten verzichtet
Pensionist musste sein Haus übergeben und konnte auch bestellte Heizkörper nicht mehr brauchen. Der Hersteller verlangte für das geplatzte Geschäft 1710 Euro.
Aufgrund seiner schweren Erkrankung musste sich unser Leser aus dem Gurktal im Vorjahr einer Nierenoperation unterziehen. Um die Heizsituation in seinem Haus zu verbessern, nicht zuletzt wegen seiner Krankheit, bestellte der Mann dann bei der Firma Wibo in Wien zwei Elektro-Flächenheizkörper samt Montage um insgesamt 5700 Euro.
Finanzielle Situation. Doch der Gesundheitszustand des Kärntners verschlechterte sich: Die Frühpensionierung wurde nötig. Dadurch verschlechterte sich auch die finanzielle Situation unseres Lesers, die Schulden wuchsen ihm über den Kopf und zu allem Übel musste er auch noch sein Haus übergeben. Daraufhin zog der Mann mit seiner Frau in eine Wohnung. In dieser war auch eine Heizung mit Anschluss an die Fernwärme vorhanden.
Abbestellung. Jetzt war der Pensionist also in der neuen Wohnung, hatte eine Menge Schulden und dazu noch zwei teure Heizkörper bestellt, die er nun nicht mehr brauchen konnte. Doch die Abbestellung lief nicht so reibungslos, wie sich unser Leser das vorgestellt hatte. "Warum kann man bei jedem Kaufhausversand bestellte Waren ohne Mehrkosten wieder zurückschicken und hier nicht?", hatte sich der Pensionist in seiner misslichen Lage gefragt.
Rechtsgültiger Vertrag. "Der mit Ihnen geschlossene Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen und rechtsgültig", beharrte die Firma Wibo auf Abnahme der Heizkörper. Dann war man aber doch bereit, für eine Stornogebühr von 1710 Euro auf das Geschäft zu verzichten; eine Ratenzahlung wurde angeboten.
Doch auch damit war dem Pensionisten in seiner aussichtslosen finanziellen und schweren gesundheitlichen Lage nicht wirklich geholfen und er wandte sich an die Ombudsmann-Redaktion.
Ausnahmefälle. Wir mussten den Konsumenten zuerst enttäuschen und bestätigen, dass die Rechtslage eindeutig ist: Der kostenlose Rücktritt von einem Vertrag ist nur in Ausnahmefällen (Haustürgeschäfte, Fernabsatz) möglich. Dennoch verhandelten wir und hatten letztlich Erfolg: "Nach reiflicher Überlegung haben wir uns dazu entschlossen, den Vertrag kostenfrei zu stornieren", teilte der Geschäftsführer von Wibo Austria Kay Petersen mit.
Features
Rücktrittsrecht
- Jeder Kauf ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag und kann grundsätzlich nicht einseitig rückgängig gemacht werden.
- Ausnahmen davon gibt's nur in bestimmten Fällen: bei Haustürgeschäften oder im Fernabsatz; also bei Internetbestellun-gen oder beim Versandhandel.
- In beiden Fällen kann man innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen stornieren.
- Lebensversicherungen kann man binnen 30 Tagen nach Erhalt der Polizze wieder kündigen.








