Navi-Gerät aus dem Auto gestohlen
In der Tiefgarage wurde der Wagen unserer Leser aufgebrochen. Teures Zusatzgerät wurde geklaut. Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden nicht.
Unsere Leser unternahmen vor Kurzem einen Ausflug in die Bundeshauptstadt. Sie stellten ihren Wagen in der Tiefgarage im Donauzentrum ab und ließen besondere Vorsicht walten. Ihr transportables Navigationsgerät, das sie sicher nach Wien geleitet hatte, nahmen sie aus der Halterung und verwahrten es im Handschuhfach.
Einbruch. Doch genützt hat alles nichts: Als die Familie kurze Zeit später vom Einkaufsbummel zurückkam, war die linke vordere Seitenscheibe eingeschlagen und das Navigationsgerät samt Halterung und Ladestation im Wert von rund 800 Euro weg. Der Ausflug war jedenfalls gründlich verdorben und auch der Kampf um finanziellen Schadenersatz konnte leider nicht gewonnen werden.
Kaskoversichert war das Familien-Fahrzeug nicht. Eine Reisegepäckversicherung im Rahmen der Kreditkarte bestand zwar, doch "Visa" erteilte einen abschlägigen Bescheid. Auch alle Versuche der Ombudsmann-Redaktion, zumindest eine kleine finanzielle Entschädigung zu erreichen, wurden abgewiesen.
Was tun? So bleibt nur, das Ergebnis unserer Recherchen mitzuteilen, um andere Betroffene vor Schaden zu bewahren.
Die erste Erkenntnis: Auch eine Kasko-Versicherung hätte im konkreten Fall nichts genützt: "Nur wenn ein Navigationsgerät fix im Wagen eingebaut ist, gilt es als Sonderausstattung und ist in der Kasko inkludiert", erklärt der Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig. Diese Sonderausstattung müsse allerdings im Vorhinein "bekannt sein". Würde ein bestimmter Wagen-Typ damit beworben, so genüge dies aber.
Versicherungen im Rahmen von Kreditkarten schützen zwar das Reisegepäck, dabei sind aber viele Einschränkungen zu beachten. Ein genaues Studium der allgemeinen Bedingungen gibt Aufschluss. Im konkreten Fall (Visa/Wiener Städtische) werden Navigationsgeräte als Autozubehör qualifiziert und sind nicht versichert. Würde das Gerät auch als tragbarer Stadtplan verwendet, gäbe es eventuell einen 50-prozentigen Schutz. Das liegt im Ermessen des Referenten.
Features
Mit Karte versichert
- Ziel der Reise dürfen nicht Haupt- oder Nebenwohnsitz sein. Das Ziel muss 20 Kilometer außerhalb dieser Orte liegen.
- Nicht versichert ist Gepäck gewöhnlich, wenn es im Auto verbleibt und zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr gestohlen wird.
- Das Gepäck muss, wenn möglich, im Kofferraum versperrt werden, darf jedenfalls aber von außen nicht sichtbar sein.
- Nicht versichert sind unter anderem Bargeld, Schecks, Dokumente und Sparbücher.








