"Post macht sich zum Handlanger"
Kunden sind empört: Verträge mit Telekom-Firmen werden vom Briefträger zugestellt und sollen unterschrieben werden. AK kritisiert Druck auf die Konsumenten.
Unsere Leserin Ulrike Poje hat fürs Telefon eine Vorwahl-Einstellung zu Tele2-UTA. Das heißt, die Grundgebühr zahlt sie an die Telekom, die Gesprächsgebühren an Tele2. Das ist umständlich. Deshalb wollte die Kundin ganz zu Tele2 wechseln. Als sie von Tele2 angerufen wurde, tat sie auch ihr Interesse an einem Gesamtpaket von Telefonie und Breitbandinternet kund. Genauere Details wurden erörtert; die Übersendung eines Vertrags zugesagt.
Briefträger. Etwas überfahren fühlte sich die Frau allerdings, als bereits zwei Tage später der Briefträger vor der Tür stand mit dem verlangten Internet-Paket in Händen. Bekommen würde es die Kundin aber nur, wenn sie zuvor den mitgesandten Vertrag mit Tele2 unterfertige. "Unter einem solchen Zeitdruck unterschreibe ich sicher nichts", ärgerte sich Ulrike Poje und schickte den Briefträger weg. Auch die Möglichkeit, den Vertrag auf dem Postamt durchzulesen und zu unterschreiben, besänftigte die Frau nicht. "Ich hätte keine Durchschrift bekommen und ohne Unterschrift nicht kontrollieren dürfen, was das Paket beinhaltet. Am Telefon kann man viel versprechen", kritisiert die Kundin diese Geschäftsmethoden und wundert sich, "warum die Post hier den Wasserträger für die Konkurrenz macht".
Kundenservice. Das Produkt heiße "EMS - Express Mail Service" und werde von vielen Telkom-Anbietern genützt, erklärt der Pressesprecher der Post, Andreas Pachler. Man wolle Konsumenten damit nicht übertölpeln, sondern ihnen schneller zum gewünschten Produkt verhelfen. "Die Post ist der Dienstleister, auf die Vorinformation haben wir keinen Einfluss. Nimmt der Kunde die Sendung nicht an, wird sie ohne Kosten zurückgeschickt", so Pachler. "Die genaue Information über das Produkt erfolgt am Telefon. Wir schicken den Vertrag nur zu, wenn der Kunde dies wünscht", versichert Michael Pock von Tele2-UTA. "Wenn in Einzelfällen tatsächlich kein Durchschlag des Vertrags ausgehändigt wurde, nehmen wir das sofort in Angriff", so Pock.
Unter Zeitdruck. "Diese Vorgangsweise ist ein Wahnsinn. Die Post macht sich zum Handlanger der Telekom-Unternehmen", meint hingegen Josefine Traunik. Vor allem, dass man unter Zeitdruck einen Vertrag unterschreiben soll, kritisiert die Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer.
"Die Firmen wollen mit dieser neuen Masche offenbar das Rücktrittsrecht umschiffen", befürchtet Traunik. Die AK-Expertin glaubt zwar, dass dieses Kalkül nicht aufgeht, rät aber den Konsumenten davon ab, auf diese Weise Verträge abzuschließen.
Features
Konsumentenschutz
- Das Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz Paragraph 3 besteht, wenn der Vertrag nicht in den vom Händler dauernd benützten Räumen oder einem Messe- bzw. Marktstand abgeschlossen wurde.
- Die Frist beträgt eine Woche, wenn der Verbraucher über sein Rücktrittsrecht ordnungsgemäß informiert wurde; wenn nicht, gilt dieses Recht unbefristet.
- Auch bei Werbefahrten und ähnlichen Veranstaltungen und wenn der Kunde auf der Straße angesprochen und in die Verkaufsräume gebracht wurde, gilt das Rücktrittsrecht.
- Hat der Verbraucher das Geschäft selbst angebahnt, steht ihm kein Rücktrittsrecht zu.








