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Zuletzt aktualisiert: 22.01.2007 um 09:39 Uhr

Mehr versprochen als gehalten

In 37 Ländern sollte Auto-Navigationsgerät funktionieren, doch schon in Ungarn und Slowenien blieb es grau. Der Händler wollte das Leitsystem nicht zurücknehmen.

Foto © APA

Das funkelnagelneue Navigationsgerät unseres Lesers litt offenbar am "Gusi-Syndrom". In der Werbung wurde vollmundig versprochen, dass dieses Leitsystem der deutschen Firma Becker den Fahrer in 37 europäischen Ländern punktgenau an sein Ziel bringen würde. Doch "als ich in den letzten zwei Wochen in Ungarn und Slowenien unterwegs gewesen bin, sah ich auf dem Display nur ein graues Feld mit dem Curser in der Mitte", berichtet unser Leser.

Reklamation. Kein Straßennetz, nicht einmal die Bundesstraßen seien zu sehen gewesen. Und weil auch auf der Verschlussetikette des Navi-Geräts noch einmal alle Länder ohne irgendwelche Einschränkungen aufgezählt waren, fühlte sich unser Leser getäuscht und reklamierte direkt beim Hersteller: "Da ich in Grenznähe wohne und öfter in die Nachbarländer fahre, ist dieses Gerät für mich wert- beziehungsweise zwecklos. Ich ersuche um Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises."

Vertröstet. Auch die Reaktion der Firma gemahnte an die Politik: Auf die Reklamation des Kunden wurde nicht konkret eingegangen, die Schuld auf andere geschoben. Die Kartendaten würden dem Stand der Technik entsprechen, mit der Digitalisierung der osteuropäischen Länder wäre erst spät begonnen worden, gäbe es ein Update, werde man informieren, argumentierte Martin Welcker vom Customer Service am Problem unseres Lesers vorbei.


Gesetzestext

Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht, heißt es in Paragraph 922 im ABGB.

Er haftet dafür, dass die Ware die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie der Beschreibung (in der Werbung) entspricht.

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