In den Fängen der Datenhändler
Frau wollte ein neues Handy anmelden, wurde aber wegen mangelnder Bonität zurückgewiesen. Auf der Suche nach den Ursachen lief Familie "gegen eine Wand".

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Unsere Leserin, eine Lehrerin, hat keine Schulden und ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlt. Deshalb fiel die Frau aus allen Wolken, als sie kürzlich einen neuen Handyvertrag abschließen wollte und von der Telekom-Firma als Kundin nicht akzeptiert wurde. "Bonitätsauskünfte haben uns zur Ablehnung der Geschäftsverbindung veranlasst", hieß es lapidar im Schreiben des Unternehmens.
Odyssee. "Man bekommt keine Info. Die sagen nicht konkret, worum es geht. Da läuft man gegen eine Wand", berichtet der Mann unserer Leserin von seiner Odyssee, dem Grund der Vertragsverweigerung auf die Spur zu kommen. Hieß es zuerst im Callcenter, ein bestimmtes Inkasso-Büro wäre für die Sperre verantwortlich, wurde schließlich auf einen Wirtschaftsauskunfts-Dienst verwiesen. Als die Familie sich schließlich an die Ombudsmann-Redaktion wandte, stießen wir bei unseren Nachforschungen auf die Firma Deltavista.
Gespeicherte Informationen. Dort wurde uns bestätigt, dass "Deltavista Informationen zu Ihrer Leserin gespeichert hatte und diese nach Überprüfung berichtigt worden sind". Auch der Grund dafür wurde angegeben, warum unserer Leserin fehlende Bonität angedichtet worden war: "Es ist hier der ausgesprochen seltene und unwahrscheinliche Fall eingetreten, dass sich eine Person mit einer anderen sowohl im Namen als auch im Geburtsdatum völlig gleicht", wurde die Schuld einem Datenzwilling gegeben. Ein weiterer Abgleich, zum Beispiel der Adressen, wurde zuerst nicht gemacht, die Lehrerin der Telekomfirma als nicht zahlungsfähig gemeldet.
Features
Konsumentenrecht
- Betroffene haben Anspruch auf Streichung aus den Listen der Auskunftsdienste.
- Musterbriefe, die sich auf § 28 Datenschutzgesetz beziehen, finden Sie auf der Homepage www.argedaten.at
- Anspruch auf Schadenersatz haben betroffene Personen und Kunden der Auskunftsdienste.








