Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
22. Mai 2013 23:12 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
 
Vor der Hausübergabe ein Wohnrecht vereinbaren Wohnbau geht zurück Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Ombudsmann Nächster Artikel Vor der Hausübergabe ein Wohnrecht vereinbaren Wohnbau geht zurück
Zuletzt aktualisiert: 20.09.2012 um 16:56 UhrKommentare

EU-Tempolimits: Spezielle Bestimmungen für junge Lenker

Bei den Vorschriften im Straßenverkehr herrscht innerhalb der europäischen Staaten eine geradezu babylonische Verwirrung.

Foto © Fotolia / Gina Sanders

"Fremde Länder, fremde Sitten", heißt es im Volksmund. Und über diese informiert zu sein, spart Reisenden Geld. Bei den Vorschriften im Straßenverkehr herrscht innerhalb der europäischen Staaten eine geradezu babylonische Verwirrung. Deutschland ist zum Beispiel das einzige Land ohne generelles Tempolimit im hochrangigen Straßennetz; gleichwohl darf man auch dort nicht nach Lust und Laune bolzen, immer wieder gibt es auf einzelnen Strecken Beschränkungen.

Besondere Vorsicht und die Pflicht zur Information vorab gelten für junge Lenkerinnen und Lenker. "In Italien und Kroatien gelten gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen für Führerscheinneulinge", warnen die Experten des ÖAMTC.

In Italien darf man auch als Ausländer in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins auf Autobahnen nur 100 statt 130 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 statt 110 km/h fahren. In Kroatien gibt es eine Sonderregelung für Fahrer unter 25. Sie müssen immer 10 km/h langsamer fahren als ältere, also 80 statt 90 km/h außerorts, 100 statt 110 km/h auf Schnellstraßen und 120 statt 130 km/h auf der Autobahn.

Diese Sonderregelung gilt eigentlich nur für Einheimische. Der ÖAMTC empfiehlt österreichischen Junglenkern aber trotzdem, sich ebenfalls daran zu halten. So können Unannehmlichkeiten vermieden werden.

Vorsicht ist auch bei Trips nach Slowenien und Ungarn geboten: Hier gilt auf Landstraßen ein verringertes Tempolimit von 90 km/h. Da die Exekutive in beiden Ländern scharf kontrolliert, sollte man sich sehr genau an alle örtlichen Verkehrsregelungen halten.


Sie suchen Rat?

Foto: Erwin Scheriau

Hier ist der direkte Weg zum Ombudsmann: Hier geht es zum Formular

 

Für Sie da

Foto: Helmut Lunghammer

So erreichen Sie die Ombudsmann-Redaktion:

  • Tel.: (0316) 875-4910
  • Fax: (0316) 875-4904
  • E-Mail
 

Mietvertrag

Foto: APA

Mieten und Kündigen einer Wohnung: Lesen Sie, wie Sie es richtig machen!

Seitenübersicht

Zum Seitenanfang