Auf Gratisangebote folgt saftige Rechnung
Ungezählte Internet-User sehen sich von Geldforderungen und Anwaltsbriefen bedroht, weil sie angebliche Gratisangebote angeklickt haben. Der Kleine Zeitung-Ombudsmann klärt auf.

Foto © proben4you.deAuch mit kostenlosen Warenproben locken Anbieter viele Surfer auf ihre Webseiten
Der Großangriff auf heimische Internet-Benutzer tobt seit Monaten; ein Ende ist nicht in Sicht. Bis zu zehn Betroffene melden sich jeden Tag in der Ombudsmann-Redaktion. Auf Beutezug tummeln sich im weltweiten Netz Firmen, die mit Gratisangeboten arglose Surfer in ihre Fänge locken.
Rücktritt
Bei Verträgen im Internet gibt es ein einwöchiges Rücktrittsrecht, das sich bei ungenügender Information darüber verlängert. Rücktritt eingeschrieben erklären!
Fragwürdig. Der Raubzug läuft immer nach dem gleichen Schema ab: Auf marktschreierisch aufgemachten Seiten werden angebliche Gratisangebote offeriert, die sich bei näherem Hinsehen oder überhaupt erst im Nachhinein als Abschluss eines Abonnements fragwürdigen bis wertlosen Inhalts entpuppen. Darunter befindet sich zum Beispiel ein IQ-Test der besonderen Art. Wer daran teil- nimmt, hat nicht bestanden, denn er wird mit einer Forderung über 30 Euro konfrontiert. Aber auch mit vermeintlichen Gratis-SMS oder Berechnungen über die Lebenserwartung werden Kunden angelockt.
Druckmittel. Wird das verlangte Geld nicht sofort überwiesen, trudelt alsbald ein Anwaltsbrief ein, in dem mit Klage und höheren Kosten gedroht wird. Auf die Verantwortung vieler Opfer, minderjährige Kinder hätten die Seite angeklickt, haben die Raubritter ein Druckmittel parat und drohen mit Strafverfolgung wegen Betrugs.
Frist. Konsumentenschützer der AK und der Internet-Ombudsmann raten Betroffenen dennoch nicht zu bezahlen: "Das Gesetz schützt Konsumenten vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet! Sie müssen deutlich über die Rücktrittsmöglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist informiert werden. Geschieht das nicht, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate."
Irreführung liegt vor, wenn nicht auf der ersten Internet-Seite klar erkenntlich ist, dass das Angebot kostenpflichtig ist.
Features
Regeln
Nichts ist gratis, man bekommt nichts geschenkt! Versucht diesen Eindruck jemand zu erwecken, ist also höchste Vorsicht geboten.
Die Geschäftsbedingungen lesen: Oft sind die zu erwartenden Kosten im Kleingedruckten versteckt.
Ungültig sind Verträge mit Jugendlichen dann, wenn durch die Zahlungsraten die Befriedigung der Lebensbedürfnisse gefährdet ist.








