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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2012 um 08:15 UhrKommentare

Nach Diebstahl kein Ersatz

Reiseversicherung zahlte Schaden nicht, weil Diebstahlsopfer laut Polizeiprotokoll ihre Tasche unbeaufsichtigt gelassen hatte.

Foto © Fotolia / Jürgen Fälchle

Doppeltes Pech hatte unsere Leserin, die auf einem Kreuzfahrtschiff arbeitet und derzeit im Mittelmeer unterwegs ist. Beim Landgang in Barcelona wurde der Frau kürzlich in einem Internetcafé die Handtasche mit allen Ausweisen, der Kredit- und Bankomatkarte gestohlen. Zusammen mit der Wiederbeschaffung der Dokumente entstand ein Schaden von rund 1300 Euro.

Und obwohl die Frau neben ihrer Versicherung über die Kreditkarte eine eigene Reiseversicherung abgeschlossen hatte, wurden die entstandenen Kosten nicht ersetzt. Die Versicherung der Kreditkarte lehnte ab, weil der Karteninhaber nur für Reisen von maximal 90 Tagen versichert ist. Darüber hinaus gilt als Bedingung, dass das "Reiseziel" und der Tatort mindestens 20 Kilometer vom Wohnort (im konkreten Fall das Schiff) entfernt gewesen sein müssten. Beides traf nicht zu, also gab es auch keinen Schadenersatz.

Aber auch die Reiseversicherung erklärte sich in Anbetracht der Umstände nicht bereit, zu zahlen. Diese lehnte ab, weil die Frau nicht gut genug auf ihre Tasche aufgepasst hatte. Bei der Begründung stützte sich die Versicherung auf das Polizeiprotokoll aus Spanien. Welches das Diebstahlsopfer ebenfalls übermittelt hatte.

Unterschrieben ohne Inhalt zu kennen

Darin stand - auf Spanisch -, dass die Frau aus dem Lokal gegangen war, um eine Zigarette zu rauchen. "Für unbeaufsichtigte Sachen besteht kein Versicherungsschutz; wir können den Schaden nicht ersetzen!", erklärte der Gruppenleiter. Diese Begründung machte die Betroffene fassungslos: "Ich bin Nichtraucherin und nicht hinausgegangen", so die Frau, die sich den Inhalt des Protokolls nicht erklären kann. Aber das Schriftstück trägt ihre Unterschrift: Die Frau hatte das Protokoll unterschrieben, ohne den Inhalt zu verstehen.


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