Streit um Riss der Sehne
Versicherung wollte Riss der Achillessehne beim Sport nicht als Unfall anerkennen. Experte warnt: Ob und wie viel Versicherung zahlt, wird zum Streitfall von medizinischen Sachverständigen.

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Christian Roduner spielte mit drei Freunden Badminton. Nach etwa einer halben Stunde wollte der Hobbysportler plötzlich nach vorne starten, als er einen stechenden Schmerz im rechten Fuß verspürte: Die Achillessehne war gerissen. Der Regensburger meldete den Unfall seiner Versicherung, der Wiener Städtischen, und erhielt eine überraschende Abfuhr. Sein Unfall sei keiner gewesen, wurde ihm beschieden. Das wurde mit Zitaten aus den Versicherungsbedingungen und Definitionen über "erhöhte Kraftanstrengung" erläutert, die als Voraussetzung für einen Unfall unabdingbar sei.
"Der Begriff der Kraftanstrengung setzt im allgemeinen Sprachgebrauch einen erhöhten Einsatz von Muskelkraft voraus. Dabei ist dieser Begriff objektiv zu interpretieren und es ist nicht von der subjektiven Sicht des Versicherten auszugehen. Bei einer erhöhten Kraftanstrengung muss es sich folgerichtig um einen außergewöhnlichen Kraftakt handeln, der eine weit über das normale Maß hinausgehende Anstrengung hervorruft", wurde der Kunde belehrt. "Eine erhöhte Kraftanstrengung liegt in Ihrem Fall nicht vor! Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Versicherungsleistung erbringen können", wurde erklärt.
"Ich finde es haarsträubend, dass ein renommierter Versicherer versucht, meinen Unfall als Nicht-Unfall darzustellen. Als ob eine Achillessehne im täglichen Gebrauch aus heiterem Himmel reißen könnte!", ärgerte sich der Betroffene und bat um Hilfe.
Als Unfall anerkannt
Aufgrund unserer Intervention prüfte die Wiener Städtische den Fall noch einmal und erkannte den Achillessehnenriss als Unfall an. Begründet wurde dies mit einer genaueren Darstellung des Versicherten, aus der "das Vorliegen einer ungewohnten Kraftanstrengung" nun erkennbar gewesen wäre. Schuld an der Misere sei ein alter Unfallbegriff. "In den aktuellen Tarifen wurde die Definition des Unfallbegriffs wesentlich erweitert und vereinfacht", versicherte uns Horst Steyrer von der Wiener Städtischen.
Mit der Anerkennung des Vorfalls als Unfall sei indes noch nicht viel gewonnen, meint der Kärntner Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig: "Nun beginnt die Prüfung, ob die Sehne tatsächlich spontan und ohne Vorschädigung gerissen ist, was Mediziner nach meinen langjährigen Erfahrungen ausschließen!" Es werde letztlich von medizinischen Sachverständigen abhängen, ob und in welcher Höhe die Versicherung schließlich bezahlen werde.








