Mit Depressionen im Spital: Kein Taggeld
Nach Jobverlust musste Frau ins Spital. Erst auf unsere Intervention hin bekam sie in Kulanz 1200 Euro.

Foto © Kleine Zeitung/Helmuth Weichselbraun
Nach 30 Jahren im Beruf erlitt unsere Leserin mit 55 Jahren einen Bandscheibenvorfall und verlor ihre Beschäftigung. Ihr Antrag auf Pension wurde abgelehnt. "Von einem Tag auf den anderen war sie arbeitslos und wurde sofort wieder als arbeitsfähig betrachtet, obwohl in ihrer früheren Dienststelle, ein großes Krankenhaus mit Hunderten Angestellten, kein Platz für sie gefunden wurde", berichtet ihre Tochter. Insgesamt zog sich die ganze Geschichte eineinhalb Jahre lang hin. Die nervenaufreibende Situation, aufgrund des Bandscheibenvorfalls nicht wirklich arbeiten zu können, gleichzeitig als arbeitsfähig zu gelten, aber keine Arbeit zu bekommen, also nicht gebraucht zu werden, zerrte schwer an den Nerven der Frau: Aufgrund starker Depressionen wurde sie in die Landesnervenklinik eingewiesen.
Und dann der nächste Schlag: Ihr Ansuchen um Taggeld bei ihrer Krankenzusatzversicherung wurde abgelehnt. "Sie hat 20 Jahre lang Prämien gezahlt, kaum Ansprüche geltend gemacht, und nun, wo sie Hilfe braucht - sie bekommt 900 Euro Arbeitslosengeld -, hilft ihr niemand", ist die Tochter empört und ergänzt: "Nach zig Nachfragen bekam sie nun die endgültige Absage. Immerhin geht es um 1200 Euro!"
Die Begründung der Versicherung ist indes völlig korrekt und in den allgemeinen Bedingungen festgelegt: Für Aufenthalte in Krankenanstalten für Nerven- und/oder Geisteskranke (mit Ausnahme jener für Neurologie und Neurochirurgie) oder solchen Abteilungen aller Krankenanstalten (siehe Infokasten) wird kein Taggeld bezahlt.
Auf unsere Intervention hin kam es nun doch zu einem positiven Ausgang: "Aufgrund der konkreten Situation und der langjährigen Treue der Klientin bezahlt die Versicherung die geforderte Summe", wurde uns telefonisch mitgeteilt. Das Institut wollte nicht genannt werden; wir bedanken uns dennoch herzlich.
Features
FAKTEN
Kein Taggeld gibt's in Krankenanstalten für Lungen- und TBC-Kranke, für Nerven- und/oder Geisteskranke (mit Ausnahme jener für Neurologie und Neurochirurgie) und in Reha-Kliniken.
Auch Kosten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in solchen Kliniken und Abteilungen werden nur dann ersetzt, wenn sie der Versicherer vorher schriftlich zugesagt hat.








