Italiener lassen Strafen in Österreich eintreiben
Italien-Urlauber zahlten Autobahnmaut nicht, weil sie nie durch Schranken angehalten wurden. Jetzt, drei Jahre später, forderte ein Salzburger Inkassobüro 106 Euro.

Foto © APA
Wir haben uns schon sehr gewundert, dass wir nie von einem Schranken aufgehalten wurden", berichtet Irmgard B. von ihrer Urlaubsfahrt nach Genua vor drei Jahren. Auf einmal wären sie von der Autobahn herunten und im Hafen der Stadt gestanden: "Uns ist schon bewusst, dass wir die Maut nicht bezahlt haben", so die Frau, erklärt dazu aber: "Auf der Rückreise, eine Woche später, haben wir bei der Mautstation das unbezahlte Ticket hergezeigt, aber nur Achselzucken geerntet."
Damit waren die Steirer der Meinung, ihre Schuldigkeit getan zu haben. Ein zweites Mal wunderten sich die Urlauber, als sie kürzlich Post von einem Inkassobüro aus Salzburg bekamen. Darin wurden neben der Autobahnmaut 18 Euro für die Lenkererhebung und 24 Euro für Administration, gesamt 106 Euro, gefordert.
Zehn-Jahres-Frist
"Müssen wir drei Jahre später den überhöhten Preis tatsächlich bezahlen, obwohl wir nichts dafürkönnen?", fragte sich die Leserin. "Die Verjährungsfrist für solche Tatbestände beträgt in Italien 10 Jahre", erklärte das Inkassobüro und legte außerdem als Beweismittel ein Foto vor, das den Pkw der Beschuldigten beim Passieren einer Mautstelle zeigt. "Schranken war da sicher keiner, vielleicht haben wir die Mautstelle irrtümlich bei einer Telepass-Spur passiert", rechtfertigte sich die Frau. Nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung wurde die Strafe bezahlt.
Vor einer anderen Falle, in die Italien-Urlauber häufig tappen, haben wir unlängst gewarnt: Autofahrer glauben, sie hätten die Maut per Kreditkarte bezahlt. Weil sich dann der Schranken öffnet, fahren sie ohne Argwohn weiter. In Wahrheit wurde jedoch aufgrund eines Defekts kein Geld abgebucht: Ersichtlich ist das auf dem Beleg. Weist dieser ein "R" auf, bedeutet dies: Maut nicht bezahlt; auch an der fehlenden Abbuchung kann man diesen Umstand im Nachhinein feststellen. Auch in diesen Fällen treiben heimische Inkassobüros noch nach Jahren das fehlende Geld ein.
Features
FAKTEN
Seit dem Jahr 2005 existiert innerhalb der EU ein Rahmenbeschluss, der die Vollstreckung von Verkehrsstrafen zwischen den Mitgliedsländern regelt.
In der Praxis funktioniert die gegenseitige Amtshilfe aber nur sehr lückenhaft und einseitig.
So gab es in den letzten Jahren immer wieder Klagen darüber, dass die österreichischen Behörden zwar die Daten heimischer Verkehrssünder preisgeben, vom Ausland aber keine Infos bekommen.
Einige Länder, wie Italien, Belgien, Irland und Griechenland, haben den Rahmenbeschluss bis dato noch nicht einmal unterzeichnet. Der ARBÖ rechnet aber damit, dass dies heuer erfolgen wird.








