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Zuletzt aktualisiert: 05.01.2012 um 10:58 UhrKommentare

Der letzte Wille: Wenn Erben zum Streiten kommen

Drei von zehn Österreichern setzen ein Testament auf. Die Hälfte von ihnen vertraut auf das eigene Können - und schafft in vielen Fällen für die Erben nichts außer große Probleme.

Foto © APA

Wenn's was zu erben gibt, wird manchmal noch am offenen Grab gestritten", erzählt Pepi T., ehemals Totengräber, "einmal hat eine Frau ihren Bruder sogar in die Grube geschupft." Ein geordnetes Testament kann da viel Klarheit schaffen.

In Österreich sind rund 1,75 Millionen Testamente registriert, ergab eine Erhebung der Rechtsschutzversicherung D.A.S. Es existiert ein zentrales Testamentsregister, erklärt Bernd Fürnschuß von der Notargemeinschaft Frizberg, Fürnschuß, Klaftenegger. Darin "können, aber müssen nicht" die von Notaren verfassten Testamente abgespeichert werden. "Wir empfehlen den Klienten das zentrale Register, ob sie es nutzen, ist ihre eigene Entscheidung", sagt Fürnschuß. Die Suche der Hinterbliebenen nach einem Testament wird dadurch vereinfacht.

An sich kann jemand, der ein Testament abgefasst hat, das Schriftstück auch beim Bezirksgericht oder bei Nachbarn oder Bekannten oder Verwandten hinterlegen. Das sei, sagt Fürnschuß, eher wenig nützlich, wenn niemand wisse, wo das Testament liegt.

Etwa eine Million Testamente sind von juristischen Laien geschrieben und nicht registriert, heißt es bei D.A.S. "Viele nicht fachkundige Verfasser wiegen sich in falscher Sicherheit", meint Johannes Loinger, Vorstandssprecher D.A.S.

Beim Verfassen eines Testaments in Eigenregie sollten einige wenige Punkte beachtet werden, die aber wichtig sind, um dem Letzten Willen auch Gültigkeit zu verleihen (siehe oben).

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