Reisebuchung bei Werbefahrt: Nicht bezahlen!
Die Arbeiterkammer warnt einmal mehr an der Teilnahme an Werbefahrten. Vor allem sollte dort nichts unterschrieben werden.

Foto © Fotolia / BeatuerkIns deutsche Winbaugebiet an der Mosel hätte die Reise führen sollen
Man kann nicht oft genug warnen: "Lassen Sie die Finger von Werbefahrten!" Unsere Leserin war nicht nur so leichtsinnig, dass sie an einer solchen nach Marburg in Slowenien teilgenommen hat. Die Frau hat dort auch noch eine Reise gebucht.
Zugesagte Rücktrittsfrist
Ins wunderschöne deutsche Weinbaugebiet an der Mosel und an den Rhein hätte es gehen sollen. Die Frau hat unterschrieben und 80 Euro angezahlt. Aus Termingründen hat sie dann aber doch nicht fahren können und deshalb innerhalb der zugesagten Rücktrittsfrist storniert.
Stornorechnung
Doch damit begann die Misere. Statt ihr Geld vom Veranstalter der Werbefahrt zurückzubekommen (eine Briefkastenfirma in Sarajevo!), erhielt die verhinderte Reisende auch noch eine Stornorechnung über 50 Euro vom Reiseveranstalter. "Nicht zahlen!", rät Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser von der AK, aber unbedingt eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung (eingeschrieben) schicken, dass rechtzeitig gekündigt wurde.
Die genannte Rücktrittsfrist nach Konsumentenschutzgesetz beginne übrigens erst nach der Ausfolgung der vertraglichen Dokumente zu laufen, ergänzt Schrittwieser und warnt einmal mehr vor der Teilnahme an solchen Werbefahrten.








