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Zuletzt aktualisiert: 18.10.2011 um 13:59 UhrKommentare

War der Flug überbucht?

Passagiere wurden in den USA beim Check-in so lange hingehalten, bis sie den Abflug versäumten. Die Chance auf Schadenersatz ist gering.

Foto © Reuters

Keine angenehme Erinnerung hat die Studentin Theresa R. an ihre Amerikareise im Frühjahr. Mit ihrem Freund wurde sie bei ihrem Heimflug über Las Vegas nach Chicago und weiter nach Madrid und Wien von American Airlines abgewiesen. Die beiden waren 55 Minuten vor dem Abflug am Check-in-Schalter des Flughafens in Las Vegas; mitgenommen wurden sie aber nicht. Die Mitarbeiterin von American Airlines hatte Probleme, den Reisepass der Frau in das System einzulesen; schließlich erklärte sie, die Zeit wäre abgelaufen, die beiden Österreicher konnten nicht an Bord. "Ich glaube, dass der Flug überbucht war und man Passagiere loswerden musste", mutmaßt die Studentin. Der Flug in die Heimat mit Iberia wurde ebenfalls versäumt. Kosten von 1200 Euro fürs Umbuchen und Übernachtungen fielen an. Eine riesige Summe für die Studentin.

Die AK-Juristin Bettina Schrittwieser erklärt dazu, dass kürzlich durch ein Urteil klargestellt worden sei, dass "Reisenden, welche sich rechtzeitig angestellt haben, die Beförderung nicht verweigert werden darf. Dies deshalb, weil die gesamte Organisation der Abfertigung im Verantwortungsbereich der Fluglinie" liege. Die Airline könne sich aber auf höhere Gewalt berufen.

Eine Ausgleichszahlung laut EU-Verordnung kam auch nicht in Betracht, weil es sich um einen Inlandsflug in den USA gehandelt hatte. Letzte Hoffnung: die Iberia als Luftfrachtführer wegen Schlechterfüllung des einheitlich gebuchten Beförderungsvertrags belangen.


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