Am Bau kein Privatmann
Ein Familienvater setzte unabsichtlich den Keller des Nachbarn unter Wasser. Seine Privat-Haftpflicht zahlte den Schaden jedoch nicht, weil er als Bauherr und nicht als Privatperson tätig war.

Foto © Michaela BegsteigerFür den Laien ist es oft schwer zu erkennen, welche Versicherung die richtige ist. Für Rohbau, Wohnung, Haus und Grundstück gibt es jeweils eine eigene
Unser Leser hat gerade eine Familie gegründet und ist dabei, das gemeinsame Heim aufzubauen. Der Rohbau steht schon, Wasseranschluss gibt's aber leider noch keinen. Als der Häuslbauer kürzlich wieder am Bauplatz herumgewerkelt hat, brauchte er Wasser, um Mörtel anzurühren. Gut, dass es einen Nachbarn gibt! Dieser erlaubte ihm, in seinem Keller einen Schlauch anzuschließen.
Da passierte leider ein Missgeschick: "Ich muss die Kupplung nicht ordentlich befestigt haben. Jedenfalls hat sie sich gelöst, ohne dass ich es bemerkt hätte, und setzte den Raum unter Wasser ", berichtet der Mann. Der daraus resultierende Schaden belief sich auf rund 2200 Euro und musste natürlich vom Verursacher bezahlt werden.
Keine Haftung
Doch bei einem Häuslbauer und Familienvater wird jeder Euro dringend gebraucht, also wollte der Mann das Geld von seiner privaten Haftpflichtversicherung wieder zurückhaben.
Doch diese winkte ab: "Leider sind nur Schäden versichert, welche aus den Gefahren des täglichen Lebens entspringen", wurde von der Grazer Wechselseitigen mitgeteilt. "Für mich als Privatperson ist das doch genau eine solche Gefahr, auch wenn sie nicht täglich auftritt", konnte unser Leser die Begründung der Versicherung nicht verstehen.
Eigene Versicherung
"Ganz klar eine Gefahr des täglichen Lebens!", stimmte der Klagenfurter Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig dem Mann zu, hält die Ablehnung durch die private Haftpflichtversicherung aber für gerechtfertigt. "Es macht versicherungsrechtlich nämlich einen Unterschied, ob die zum Schaden führende Tätigkeit nur als Privatperson durchgeführt wurde oder in einer speziellen Funktion als Privatperson", so der Experte. Die Wasserentnahme habe der Mann als Besitzer seines Grundes zur Versorgung desselben vorgenommen. Dabei sei es gleichgültig, ob das Wasser zum Gartengießen oder Mörtelanrühren verwendet werde. "Für den Haus- und Grundbesitzer gibt es eine eigene Haftpflichtversicherung, die in der Rohbauversicherung inkludiert ist", so Jesenitschnig. Diese hatte unser Leser zum Zeitpunkt des Schadensfalls aber leider noch nicht abgeschlossen.
Aufgrund unserer Intervention zahlte die "Grawe" dem Häuslbauer schließlich 500 Euro in Kulanz aus.
Features
Richtige Versicherung
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung besteht Deckung für Schadenersatzverpflichtungen aus den Gefahren des täglichen Lebens, insbesondere auch als Wohnungsinhaber.
Die Haus- und Grundstücksversicherung gewährt Deckung für Schäden, die aus der Innehabung und Versorgung der versicherten Liegenschaft folgen.
Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer ist in der Regel in einer Rohbauversicherung inkludiert.
Die private Haftpflichtversicherung wäre dann eingesprungen, wenn der Häuslbauer seinem Nachbarn aus Freundschaft geholfen hätte und so ein Schaden entstanden wäre.








