"Mir bleibt fast nichts mehr zum Leben"
Nach Rückgabe eines Leasingautos blieben Frau beträchtliche Schulden, die ständig größer wurden. Nun stimmte Bank dank unserer Vermittlung Abschlagzahlung zu.

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Unsere Leserin unterschrieb vor Jahren einen Leasingvertrag für ein Auto, konnte sich aber die Raten bald nicht mehr leisten. Also gab sie den Wagen zurück und dachte, damit wäre alles in Ordnung. Doch nach Abrechnung des Vertrags blieb eine Restschuld und so kam es zu einer Lohnexekution.
"Pro Monat wurden mir 143 Euro abgezogen, im Juli und Dezember das Doppelte. Da mir zum Leben fast nichts mehr blieb, hab' ich der Porsche-Bank geschrieben, dass ich bereits 4000 Euro bezahlt hätte und man mir die Restschuld von rund 1600 Euro erlassen sollte", berichtet die Frau.
Die Antwort der Leasing-Bank war ernüchternd: Insgesamt war die Frau noch 7500 Euro schuldig. Weil sie zuerst gar nichts, dann nur unregelmäßig und insgesamt weniger als behauptet bezahlt hatte, war die Schuld stetig angewachsen. Die zu bezahlenden Zinsen (11,21 Prozent) und nicht näher beschriebene Kosten machten zusammen rund 5400 Euro aus und waren somit beinahe so hoch wie die ursprünglich berechnete Restschuld.
"Als ich die Höhe der Zinsen erfahren habe, war ich entsetzt", erzählte die Frau. "Mein Einkommen reicht hinten und vorne nicht, ich weiß nicht, wo ich noch einsparen soll. Für dieses Geld könnte ich mir ja einen Neuwagen kaufen!"
"Wir bedauern, dass wir keinen Zinsnachlass gewähren können", lehnte die Bank gegenüber der Schuldnerin ein Entgegenkommen ab. Nach unserer Intervention gab es dieses aber doch. Der Frau wurden 2000 Euro erlassen, der Rest konnte über die Hausbank finanziert werden.
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FAKTEN
Die Arbeiterkammer fordert mehr Rechtssicherheit für Leasingnehmer. Diese sollten bei vorzeitiger Tilgung nur jene Zinsen zahlen müssen, die bis zum Zeitpunkt der Tilgung angefallen sind.
Beim Verbraucherkredit ist das auch so geregelt.
Eine vorzeitige Tilgung ist zwar derzeit beim Leasing möglich. Der Leasingnehmer muss aber jene Zinsen zahlen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären.
Diese müssten zwar angemessen ermäßigt werden. Laut AK sehen das aber die Klauseln in vielen Leasing-Verträgen nicht vor.
Außerdem fordert die AK eine verpflichtende Information über den effektiven Jahreszinssatz.








