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Zuletzt aktualisiert: 28.04.2011 um 20:30 UhrKommentare

Staat bespitzelt Bürger

Die Verbindungsdaten aller Bürger werden in Zukunft sechs Monate lang gespeichert. Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Vorratsdatenspeicherung.

1. Was genau passiert durch die neue Datenspeicherung?

ANTWORT: Jedes Telefonat, der Standort des Handys, jede SMS, jeder Zugriff auf eine Internetseite, jedes abgeschickte Mail werden registriert und sechs Monate lang gespeichert. Es werden also Verbindungsdaten (Wer telefoniert mit wem?), aber keine Gesprächsinhalte aufgezeichnet.

2. Wer konkret kann sich welche Daten beschaffen?

ANTWORT: Auf schriftliches und begründetes Geheiß der Staatsanwaltschaft können die Behörden künftig auf Stammdaten (Name, Adresse etc.) und Zugangsdaten (Teilnehmerkennung, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse des Mail-Absenders) eines Users zugreifen. Allerdings wird festgehalten, dass lediglich Informationen zum Inhaber des betroffenen Anschlusses eingeholt werden dürfen, nicht aber von anderen Teilnehmern, mit denen er per Mail oder Telefon kommuniziert.

3. Was bedeutet das in der Praxis im Detail?

ANTWORT: Das heißt, dass Behörden beim Provider Namen und Anschrift eines Handy-Kunden einholen dürfen. Ohne Richterbeschluss dürfen sie aber nicht ausheben lassen, mit wem er telefoniert hat. Für alle Datenzugriffe ohne Richterbeschluss gilt künftig das Vier-Augen-Prinzip, das heißt, der Antrag auf Auskunft muss von einem zweiten Staatsanwalt genehmigt werden.

4. Gibt es auch Strafbestimmungen bei Missbrauch?

ANTWORT: Im Strafgesetzbuch wird das Delikt der "verbotenen Veröffentlichung" auf den "Inhalt von Ergebnissen aus einer Auskunft über Vorratsdaten" ausgeweitet, der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr.

5. Ab wann werden die neuen Bestimmungen wirksam?

ANTWORT: Die Vorratsdatenspeicherung soll mit April 2012 in Kraft treten. Ein Jahr danach soll das Justizministerium einen Bericht vorlegen, wie oft Daten abgefragt werden.

6. Warum wurde das Gesetz überhaupt beschlossen und welchem Zweck dient es?

ANTWORT: Seit 2006 gibt es die entsprechende EU-Richtlinie; bis 2009 hätte Österreich diese umsetzen müssen. Jetzt war es also höchste Zeit. Die Regierung erwartet sich mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Die Justiz könne unter genau geregelten Bedingungen bei Verdacht auf schwere Kriminalität ermitteln, kontrollieren und zugreifen, heißt es.

7. Wie haben sich andere EU-Länder verhalten?

ANTWORT: In Deutschland, Tschechien und Rumänien ist die Umsetzung von den jeweiligen Verfassungsgerichten aufgehoben worden. Schweden hat sie bisher noch nicht in nationales Recht übernommen.

8. Kann das Ganze bei uns noch gekippt werden?

ANTWORT: Der europäische Gerichtshof müsste die Vorratsdatenspeicherung prüfen und für nichtig erklären. Irland hat bereits ein Verfahren beantragt.


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