Mutprobe mit Beulen: Spaziergang übers Auto
10-Jähriger richtete einen Schaden von rund 2000 Euro an. Die alleinerziehende Mutter konnte das Geld nicht aufbringen. Versicherungsexperte fand eine akzeptable Lösung für alle.
Wer genau wen, wie angestachelt hat oder ob die Idee zu dieser fatalen Mutprobe von Nicolas selbst gekommen ist, konnte im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei eruiert werden: Tatsache ist aber, dass der 10-jährige Bub auf dem Nachhauseweg von der Schule seinen Freunden beweisen wollte, was für ein toller Kerl er schon ist. Als Objekt der Beweisführung wurde ein Seat Ibiza Sportcoupé auserkoren. Flugs spazierte der Schüler auf der einen Seite des Wagens hinauf; trapp, trapp, trapp, ging's übers Dach und auf der anderen Seite wieder hinunter. Verbeugung, Applaus!
Keine böse Absicht
"Mein Sohn ist ohne böse Absicht auf das Auto geklettert und hat nicht daran gedacht, dass etwas kaputt werden könnte", versichert die Mutter. Doch selten geht im Leben junger Männer alles so glatt wie geplant. Zwei Mitschülerinnen des jungen Helden hatten dessen Tat nämlich nicht nur staunend beobachtet, sondern den Vorgang auch der Besitzerin des Sportcoupés vermeldet. Als diese dann ihren Wagen genauer in Augenschein nahm, stellte sie einige Beulen und somit einen Schaden von rund 2000 Euro fest.
Diese Forderung war für die Mutter des Buben eine Katastrophe. Die Alleinerzieherin von zwei Kindern konnte das Geld nicht aufbringen. Und auch ihre Versicherung erklärte, dass die "vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Handlung" nicht in den Versicherungsschutz falle und deshalb keine Leistung erbracht werden könnte.
"Die Mutter muss gar nicht bezahlen, ihre Haftung ist mangels persönlichen Verschuldens ausgeschlossen", erklärte, mit dem Fall konfrontiert, der Klagenfurter Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig. Und auch das Kind selbst sei als unmündiger Minderjähriger nicht haftbar.
Aber natürlich sollte auch die Autobesitzerin nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Also fand der Experte folgende für alle Beteiligten akzeptable Lösung: Die Kaskoversicherung übernahm die Reparaturkosten, den Selbstbehalt von 700 Euro bezahlte Wüstenrot, die Haftpflichtversicherung der Mutter.
Womit die Mutprobe für den Buben letztlich doch ohne gröbere Blessuren geendet hat und Schadensexperte Jesenitschnig wieder einmal eine Probe seines Könnens abliefern konnte.
Features
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDIN
In den allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrages ist geregelt, wann ein Schaden bezahlt wird und wann nicht.
Im Artikel 17 der gegenständlichen Haushaltsversicherung waren die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz detailliert festgelegt.
Demnach sind nicht versichert: Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die den Schaden rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben.
Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde.
Dieser Zusatz wäre dem Buben bei seiner Mutprobe beinahe zum Verhängnis geworden.








