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Zuletzt aktualisiert: 21.03.2011 um 11:01 UhrKommentare

Trickdiebe gaben sich als Polizisten aus

Mit fiesem Trick wurde Jugendlichem Handy abgenommen. Weil Versicherung nur bei Raub haftet, verweigerte sie zuerst die Zahlung, gab dann aber in Kulanz nach.

Foto © Kleine Zeitung/Gernot Eder

Die Schilderung unseres Lesers klingt wie die Szene aus einem schlechten Kriminalfilm: Er und sein Freund wurden in der Nacht von Unbekannten angehalten. Die Männer gaben sich als Zivilpolizisten aus, ließen kurz einen Ausweis aufblitzen und verlangten von den Jugendlichen, dass sie all ihre Habseligkeiten auf einem Betonsockel ablegten, darunter auch ein teures Smartphone. Danach mussten sich die jungen Männer auf die Straße knien und die Hände im Nacken verschränken. Dann wurden sie von den angeblichen Polizisten abgetastet und auf Drogen untersucht. Nach dem Hinweis, die Jugendlichen sollten so knien bleiben und "auf die Streife warten", machten sich die Männer aus dem Staub.

Geld und Handy waren weg

Nach einigen Minuten standen die beiden jedoch auf und bemerkten erst später, dass das teure Handy und das gesamte Bargeld (geringe Summen) aus den Geldtaschen fehlte. Nach einer Anzeige versuchte unser Leser das gestohlene Handy von der Versicherung ersetzt zu bekommen, blitzte damit jedoch ab. Wie er von A1 aufgeklärt wurde, sei er nur gegen Raub, nicht aber gegen Diebstahl versichert gewesen.

Wir intervenierten bei A1 und unser Leser bekam ein neues Handy "in Kulanz". Nach Rücksprache mit der Polizei ging man weiter von einem "einfachen Diebstahl" aus, die Ablehnung der Zahlung sei korrekt gewesen. In einem zweiten Fall, bei dem einer Studentin durch Trickdiebe (sie wurde angerempelt, die Tasche entwendet) auch das teure Smartphone gestohlen worden war, blieb die Versicherung aber hart, sie gewährte keine Kulanz.


Versicherung

Unter welchen Umständen eine Versicherung zahlt, steht im Kleingedruckten der Bedingungen.

Bei einem Einbruch in ein abgestelltes Fahrzeug z. B. nur dann, wenn es abgeschlossen war und das Handy außer Sichtweite in einem abgeschlossenen Handschuhfach oder Kofferraum aufbewahrt war und das Fahrzeug gewaltsam geöffnet wurde.

Ein Raub liegt dann vor, wenn gegen die versicherte Person Gewalt angewendet wird, um deren Widerstand gegen die Wegnahme des Handys auszuschalten.

Kein Versicherungsschutz besteht bei einfachem Diebstahl.

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Foto: Erwin Scheriau

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