Alles Party
Bereits jetzt gehen Anbieter in die Schulen und locken mit bunten Prospekten und Videos zu Partys und Maturareisen. Worauf die jungen Kunden vor Vertragsabschluss achten sollen, sagen die Experten der AK.

Foto © Erwin Scheriau
1. Wie finden wir die für uns am besten geeignete Maturareise?
ANTWORT: Holen Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Anbietern ein und vergleichen Sie Preise und Leistungen.
2. Wo steht im Detail, wozu wir uns mit unserer Unterschrift verpflichten werden?
ANTWORT: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Regeln genau festgelegt. Sollten sie nicht ausgehändigt werden, fordern Sie diese an. Vor der Buchung genau durchlesen!
3. Sollen wir eine Reisestornoversicherung abschließen?
ANTWORT: Diese Art der Versicherung übernimmt anfallende Stornokosten, wenn die Reise zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung ist daher ratsam. Auch hier sollten die Bedingungen vor dem Vertragsabschluss genau durchgelesen werden, um abzuklären, welche Stornogründe wirklich versichert sind. So werben manche Veranstalter mit dem Slogan: "Geld zurück, wenn Sie bei der Matura durchfallen!" Nicht versichert sind dabei aber Schüler, die die Abschlussklasse nicht schaffen und erst gar nicht zur Matura antreten dürfen. Wer dann die Reise sausen lässt, muss diese trotzdem bezahlen!
4. Wie sollen wir vorgehen, wenn wir spezielle Wünsche haben?
ANTWORT: Alle Sondervereinbarungen wie Bettenanzahl der Zimmer, Meerblick, Balkon etc. sollten schriftlich als Vertragsbestandteil und nicht nur als bloßer "Kundenwunsch" auf der Buchungsbestätigung festgehalten werden.
5. Was sollen wir machen, wenn der vorher festgelegte Preis noch einmal geändert wird?
ANTWORT: Nachträgliche Reisepreiserhöhungen (zum Beispiel aufgrund gestiegener Treibstoffpreise) sind meistens nicht erlaubt. Sollte ein Veranstalter dennoch auf Bezahlung bestehen, sollte die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgen.
6. Was ist zu tun, wenn's am Urlaubsort Probleme gibt?
ANTWORT: Bei Mängeln am Urlaubsort sofort reklamieren und die gebuchte Leistung fordern. Können die Mängel nicht behoben werden, sollte unbedingt eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters eingeholt werden. Fotos oder Videos, die die Mängel dokumentieren, sind bei der Reklamation sehr hilfreich.
7. Und wenn wir wieder zu Hause angekommen sind?
ANTWORT: Nach der Rückkehr von der Reise müssen umgehend die aufgetretenen Mängel dem Veranstalter schriftlich und eingeschrieben mitgeteilt werden. Nur so hat die Forderung nach einer Preisminderung Chancen.








