SMS: Ungewollt, dafür umso teurer
Böse Überraschung nach Auslandsaufenthalt: Mobilfunkbetreiber buchen nicht-georderte "Mehrwert-SMS" automatisch von Kundenkonten ab. Kammer warnt vor Leichtfertigkeit.

Foto © sg/Fotolia.deSMS können zur bösen Überraschung werden
Ich bin neu in der Stadt und möchte gern jemanden kennenlernen . . . möchtest du mir helfen . . ." Nein, möchte Erika Bischof nicht. Vielmehr ist die Spielbergerin sauer: Nach zweimonatigem Aufenthalt in Griechenland musste sie feststellen, dass ihr T-Mobile mehr als 60 Euro für erhaltene "Mehrwert-SMS" abgebucht hat. Nachrichten also, die von Wetter bis Sport, von seriös bis dubios jeglichen Inhalts sein können - und auch unter unverdächtiger Telefonnummer verschickt werden.
"Eine kriminelle Aktion, ich habe nie etwas angefordert oder beantwortet", ärgert sich Bischof über den Vertrauensbruch des Mobilfunkbetreibers, nicht Angefordertes abzubuchen. Und sie findet es unerhört, dass der Kunde selbst auf die Idee kommen sollte, Mehrwert-SMS sperren zu lassen.
Erika Bischof hat ihren Anwalt mobilisiert und gegen die Rechnung Einspruch erhoben. Damit dürfte sie bei T-Mobile richtigliegen: "Betroffene Kunden sollen sich sofort bei uns melden, dann schreiben wir den Betrag gut", erklärt Susanne Herrnberger-Naglis von T-Mobile. Die Frist dafür betrage sechs Monate.
Schindluder
Der Nachteil für den Mobilfunkbetreiber sei natürlich, dass er nicht überprüfen kann, ob der Kunde den Zusatzdienst tatsächlich nicht geordert hat. Zugleich weiß sie, dass viele Anbieter Schindluder treiben. Und Herrnberger-Naglis wehrt sich gegen den Vorwurf, kräftig mitzuschneiden: "Wir agieren nur als Zusteller, sind quasi die Briefmarke. Zwar nicht gratis, aber es ist ein Miniteil gegenüber den SMS-Anbietern."
Die Spielwiese der Mehrwert-Anbieter ist groß und hat viele Graubereiche, undurchsichtig für Kunden. Das Problem taucht auch bei der Arbeiterkammer regelmäßig auf. Bettina Schrittwieser vom Konsumentenschutz empfiehlt zunächst eine ständige Kontrolle der Rechnungen und betont die Möglichkeit des Einspruchs. Die Fristen dafür hängen von Betreiber und Vertrag ab.
Als gute Infoquelle nennt sie die Rundfunk & Telekom Regulierungs GmbH (RTR) und warnt grundsätzlich vor leichtfertigem Umgang mit persönlichen Daten, etwa im Internet oder bei Bestellungen: "Und dazu gehört auch die Telefonnummer."
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Bild vergrößern"Kriminell": Gegen diese Rechnung erhebt Erika Bischof Einspruch Foto © Oberrainer








